RS Vwgh 1988/11/9 87/13/0177

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §17;
EStG 1972 §4 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStR 1990/9, S 147;

Rechtssatz

Wenn der Überschuß einer im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes forstwirtschaftlich genutzten Fläche iSd § 17 EStG iVm der auf Grund der Ermächtigung dieser Norm erlassenen maßgebenden V gem § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, dann hat die Überschußermittlung grundsätzlich durch Gegenüberstellung der nachgewiesenen Betriebseinnahmen mit den nachgewiesenen Betriebsausgaben zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130177.X01

Im RIS seit

09.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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