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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §17;Beachte
Besprechung in: ÖStR 1990/9, S 147;Rechtssatz
Wenn der Überschuß einer im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes forstwirtschaftlich genutzten Fläche iSd § 17 EStG iVm der auf Grund der Ermächtigung dieser Norm erlassenen maßgebenden V gem § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, dann hat die Überschußermittlung grundsätzlich durch Gegenüberstellung der nachgewiesenen Betriebseinnahmen mit den nachgewiesenen Betriebsausgaben zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130177.X01Im RIS seit
09.11.1988