RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0181

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die Anschaffungskosten für den rückerworbenen Teil des Kundenstockes, der als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner grundsätzlich aktivierungspflichtig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140181.X01

Im RIS seit

16.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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