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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die Anschaffungskosten für den rückerworbenen Teil des Kundenstockes, der als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner grundsätzlich aktivierungspflichtig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140181.X01Im RIS seit
16.06.1987