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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Bei (abnutzbaren wie nicht abnutzbaren) Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind auch bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht schon im Jahre der Bezahlung als Betriebsausgaben abzusetzen, sondern zu aktivieren und (allenfalls vermindert um eine AfA) erst dem beim Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen anzusetzenden Wert gegenüberzustellen (hinsichtlich des stehenden Holzes vgl E 27.3.1985, 83/13/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X01Im RIS seit
21.10.1986