RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Bei (abnutzbaren wie nicht abnutzbaren) Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind auch bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht schon im Jahre der Bezahlung als Betriebsausgaben abzusetzen, sondern zu aktivieren und (allenfalls vermindert um eine AfA) erst dem beim Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen anzusetzenden Wert gegenüberzustellen (hinsichtlich des stehenden Holzes vgl E 27.3.1985, 83/13/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X01

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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