RS Vwgh 1988/6/28 87/14/0118

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Der rechtswidrige Entzug von Einnahmen kann sich nur dann steuerlich auswirken, wenn diese Einnahmen bereits - als gewinnerhöhender Geldzugang - steuerlich erfaßt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X05

Im RIS seit

28.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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