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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs3;Rechtssatz
Der rechtswidrige Entzug von Einnahmen kann sich nur dann steuerlich auswirken, wenn diese Einnahmen bereits - als gewinnerhöhender Geldzugang - steuerlich erfaßt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X05Im RIS seit
28.06.1988Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012