RS Vwgh 1992/12/17 92/16/0058

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die für eine Unternehmertätigkeit, wie zB die Verwaltung und Vermittlung von Realitäten, benutzten Räume zählen, wenn sie im Wohnungsverband liegen und nicht für gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind, zur Wohnnutzfläche der Wohnung (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143, 0165;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160058.X01

Im RIS seit

17.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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