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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die für eine Unternehmertätigkeit, wie zB die Verwaltung und Vermittlung von Realitäten, benutzten Räume zählen, wenn sie im Wohnungsverband liegen und nicht für gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind, zur Wohnnutzfläche der Wohnung (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143, 0165;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160058.X01Im RIS seit
17.12.1992