RS Vwgh 1992/12/1 92/14/0151

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänge setzt voraus, daß die Leistungsverhältnisse dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend abgewickelt werden bzw daß diese Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Entnahme-Einlage-Vorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden

(Hinweis E 3.11.1981, 2919, 3154/80, ÖStZB 1982, 194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140151.X02

Im RIS seit

04.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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