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L65000 Jagd WildNorm
EStG 1972 §20;Rechtssatz
Dient eine gepachtete Jagd (Pächter eine OHG und einer ihrer Gesellschafter) sowohl der Sportausübung des Steuerpflichtigen (Unternehmers) als auch der Jagdausübung durch Geschäftsfreunde und der Mitnahme von Hotelgästen auf die Pirsch, teilweise der Jagdausübung durch Hotelgäste sowie der Verwertung des Wildbrets in der Hotelküche, so liegt eine gemischte Verwendung (gemischter Aufwand) vor. Nur bei ausschließlicher oder fast ausschließlicher Veranlassung der Jagdpacht durch das Hotel könnte daher der Aufwand durch die Jagd zum Abzug zugelassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140149.X01Im RIS seit
03.05.2001