Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Für den Begriff des Wirtschaftsgutes ist die selbständige Bewertbarkeit eines Gutes jeder Art (Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände) im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung maßgebend. Es kann daher auch das zivilrechtliche Zugehör einer Liegensch... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;JagdRallg;
Rechtssatz: Das Eigenjagdrecht besteht in der Befugnis, innerhalb von Jagdgebieten das Wild zu hegen, ihm nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfaßt ferner die Befugnis, sich Fallwild, Abwurfstangen und Eier des Federwildes anzueignen. Schlagworte Jagdr... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;JagdRallg;
Rechtssatz: Das Eigenjagdrecht ist nach der Verkehrsauffassung im wirtschaftlichen Verkehr selbständig bewertbar. Die selbständige Bewertbarkeit ist etwa durch Kapitalisierung erzielbarer Pachtzinse möglich. Daß das Eigenjagdrecht ein Ausfluß des Eigentums am Grundstück ist und im Fall der Eigentumsübertra... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;EStG 1972 §4 Abs1;JagdRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 90/14/0199 4 Stammrechtssatz Das Eigenjagdrecht ist ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut, das nicht in Grund und Boden aufgeht, obwohl es aus dem Grundeigentum fließt und dessen rechtliches Schicksal im Fa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde nach ihren Angaben Ende 1982 über Initiative des Bundeskanzleramtes gegründet, um in den Fabrikationshallen der in Konkurs verfallenen E-Unternehmensgruppe Kunststoffteile für in- und ausländische Abnehmer herzustellen und hiedurch ansonsten verlorengehende Arbeitsplätze zu retten. Diesem Ziel dienten die Pacht von Fertigungshallen (mit Pachtvertrag vom 3. Februar 1983) und die Miete der dazugehörigen Maschinen und Anlagen (mit Mietvertrag vom 14. Februar ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0189 E 17. Oktober 1989 VwSlg 6444 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Leasinggüter dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, kommt es maßgeblich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0189 E 17. Oktober 1989 VwSlg 6444 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Darstellung der von Schrifttum und Rsp herausgearbeiteten (alternativen) Kriterien für eine Zurechnung des Wi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1978 Aktien einer liechtensteinischen Sitzgesellschaft zum Nominale von US-$ 50.000, das Stück zu 5.000 Dollar, und richtete bei einer Bank in Liechtenstein ein Konto ein, auf das die genannte Gesellschaft Einzahlungen leistete, die sich von 1979 bis 1985 auf einen Betrag von 61.390,58 US-$ beliefen. Diese Zahlungen, die aus vielen kleinen Beträgen bestanden, wurden von der Gesellschaft - ebenso wie bei allen anderen Aktionären - als Aktionärsdarlehen g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren eine Fremdenpension und ein Gasthaus, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelte. Neben Einkünften aus Gewerbebetrieb erzielte er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Betriebsvermögen der Fremdenpension und des Gasthauses gehörte in den Wirtschaftsjahren 1977/78 bis 1981/82 ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Stellt eine Beteiligung als Kommanditist einer GmbH & Co KG gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes (hier: Fremdenpension, Gasthaus und Säge) dar, so ist diese Beteiligung nicht anders als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln (Hinweis E 13.9.1988, 88/14/0072). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer geeignet ist, Gewinne zu erzielen, ist - wie für die Gewinnermittlung im allgemeinen - jeder Betrieb gesondert zu betrachten. Es wäre nicht einzusehen, wenn für Zwecke der Liebhabereibetrachtung andere wirtschaftlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Handel mit Textilwaren und zwar sowohl im Rahmen eines ständigen Geschäftslokales als auch als Marktfahrer. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Für die Jahre 1980 bis 1982 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt, die zu folgender Nachkalkulation bei den Markterlösen (erklärter Rohaufschlag laut Prüfer 35 %) führte: Der Anteil der Mäntel wurde mit 10 % des Wareneinsatzes angenommen und ein durchschnittlicher Rohaufschlag vo... mehr lesen...
An der im August 1984 gegründeten HVG II bürgerlichen Rechts (in der Folge: HVG) mit Sitz in X, Y-Straße 7, waren neben KL, KST sowie der L GmbH die übrigen in der dem Erkenntnis angeschlossenen Liste genannten mitbeteiligten Parteien über die C GmbH als Treuhänder beteiligt. Die Gesellschaftsanteile hatten eine Nominale von insgesamt 40 Mio S. Zum 1. Jänner 1986 übernahm die L GmbH die Gesellschaftsanteile von 122 Beteiligten im Nominale von 32,2 Mio S. In den Jahren 1987 und 1988 üb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07,
B 301/94;
Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für
V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §163;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Veräußert ein Kaufmann gleichartige und gleichwertige Waren der Marktsituation entsprechend zu unterschiedlichen Preisen - etwa im Zuge eines Ausverkaufes oder auch auf Märkten - , so gebietet dies keine Trennung des Wareneinsatzes, sondern ist diesem ... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist unstrittig, daß der Beschwerdeführer, der für einen im Jahr 1986 kaufweise erfolgten Liegenschaftserwerb die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 anstrebt, auf der betroffenen Liegenschaft ein Wohnhaus errichtete, in welchem sich im Erdgeschoß eine Wohnung mit einer Gesamtnutzfläche von 129,94 m2 und im Tiefgeschoß unter anderem ein vermieteter Büroraum befindet, der über eine Größe von 15,50 m2 Nutzfläche verfügt. Dieser Büroraum,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0006 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) heranzuziehen; Kelle... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Ebenso wie Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und zB von Mietern bewohnt werden zur Wohnnutzfläche gerechnet werden (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065), hat dies auch für Kellerräume zu gelten, die als Büro verwendet werden. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein nicht gewerblichen Zwecken dienender Büroraum, der über die im Tiefgeschoß liegende Diele mit der Erdgeschoßwohnung verbunden ist und über einen eigenen Zugang verfügt, ist zur Fläche der Erdgeschoßwohnung dazuzurechnen (Hinweis E 18.10.1984, 82/16/0167). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb am 12. Jänner 1983 eine Liegenschaft samt Gebäude um insgesamt 2.007.967 S, die er ab 1. Mai 1984 um einen monatlichen wertgesicherten Mietzins von 2.500 S zuzüglich Umsatzsteuer an seine Tochter und seinen Schwiegersohn vermietete. Für das Jahr 1983 erklärte der Beschwerdeführer noch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, jedoch Werbungskosten von 36.140 S (darin sind vor allem die AfA von 27.479 S und Versicherungsaufwendungen von 5.813 S enthalt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungskanzlei, wobei sie ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (30. Juni) gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Alleinige Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Streitzeitraum waren bis zum 30. September 1985 H und ab dem 1. Oktober 1985 dessen Sohn. H war im Streitzeitraum am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt. Seit 1. Oktober 1985 befindet sich H im Ruhestand, ist aber nach wie vor "kostenlos" für die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter (hier Einrichtungsgegenstände), die nach ihrer objektiven Beschaffenheit der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen, sind nur dann dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie ausschließlich (nicht bloß überwiege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Universalerbe nach seinem am 31. Jänner 1977 verstorbenen Vater, schloß mit seiner Schwester ein Übereinkommen zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches ab, auf Grund dessen ihr - neben anderen Vermögenswerten - im Jahr 1981 eine Forstfläche aus dem vererbten Betriebsvermögen übereignet wurde. Das Finanzamt wertete diesen Vorgang als Entnahme gemäß § 6 Z. 4 EStG 1972 und schätzte den "Entnahmegewinn" des Grundstückes mit S 3,200.000,--. Um diesen Betrag wurd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Erwerb von Nachlaßvermögen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben, auch wenn das Nachlaßvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient. Dementsprechend sind Pflichtteilsschulden des Erben jedenfalls außerbetriebliche Verbindlichkeiten. Daraus resultiert, da... mehr lesen...
Komplementär der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft ist die - am Vermögen nicht beteiligte - O. GmbH; zum 31. Dezember 1987 waren als Kommanditisten die H. GmbH mit einem starren Kapitalkonto von S 3,000.000,-- und Kurt R. mit einem solchen von S 1,000.000,-- beteiligt. Die Verrechnungskonten der Gesellschafter machten zu diesem Stichtag für die O. GmbH - S 57.019,94, für die H. GmbH - S 8,025.921,80 und für Kurt R. - S 5,826.772,83 aus. In einer Zwischenbilanz zum 31. März... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Tritt der für den Schuldnachlaß kausale Umstand (Bezahlung der Hälfte der Schuld) erst in einem Zeitpunkt ein, zu dem zwischen Gläubiger und Schuldner kein Gesellschaftsverhältnis mehr besteht, stellt der Nachlaß keine Einlage, sondern einen steuerlich wirksamen Vorgang dar. Es trifft auch nicht zu, daß eine vormals als Einlage zu w... mehr lesen...