RS Vwgh 1992/12/9 89/13/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in:RdW 5/20015, S 321-324;

Rechtssatz

AusfzF, warum für die durch eine Betriebsprüfung verursachten Beratungskosten in den die Prüfungszeiträume betreffenden Bilanzen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130048.X02

Im RIS seit

09.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten