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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 2Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist (Hinweis E 15.6.1983, 14/1419, 1540, 1541, 1542/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989130048.X01Im RIS seit
09.12.1992Zuletzt aktualisiert am
15.07.2015