RS Vwgh 1992/12/9 89/13/0048

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist (Hinweis E 15.6.1983, 14/1419, 1540, 1541, 1542/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130048.X01

Im RIS seit

09.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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