Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052 Rechtssatz: Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen ist. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grunde und der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als in jenes, in ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist daher auch kein berechtigter zwingender Grund zur Verlegung der Zahlun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0052
Rechtssatz: Die Bestreitung der Ausstattung aus dem Vermögen (und nicht aus dem laufenden Einkommen) des Steuerflicht... mehr lesen...
Mit dem vor dem VwGH angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung einer Kreditrückzahlung von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung (Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage vom Vater) ab, weil der Beschwerdeführer bei Aufnahme und Verwendung des Kredites (von insgesamt S 300.000,--) zur Begleichung von Schulden seines Vaters mit Erfolgsaussichten seiner Hilfsmaßnahme nicht mehr habe rechnen können. Da zur Erbringung aussichtsloser und si... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die sittliche Pflicht zur Unterstützung eines von Insolvenz bedrohten nahen Angehörigen hat ua die Einräumung der für die Beurteilung der Erfolgsaussichten erforderlichen Informationen und den nach deren Prüfung berechtigten Glauben an den Erfolg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Jahr 1986 unter Bezugnahme auf die Punkte V und XI eines Vergleiches, den er im Jahre 1984 anläßlich der einvernehmlichen Scheidung von seiner bisherigen Ehegattin (§ 55a Ehegesetz) mit dieser abgeschlossen hatte, Unterhaltsleistungen an die minderjährige Tochter N. L. in Höhe von S 77.563,13 geltend. Nach dem aktenkundigen Vergleich hatte der Beschwerdeführer der geschiedenen Ehegattin monatliche Unterhaltsleistungen von S 4.000,-- zu erbringen (Pu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;BAO §115 Abs1;EheG §55a;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 382;
Rechtssatz: Unterhal... mehr lesen...
Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRK Art8;VwGG §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vereinbarungsgemäße Verlagerung der mit Eheschließung eintretenden Fälligkeit des Ausstattungsanspruches auf einen späteren Zeitpunkt (hier: folgendes Abgabenjahr) erfolgt auch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mittelschullehrer. Er bürgte 1979 gegenüber einer Bank für seine Schwester und deren Ehemann. Im Streitjahr mußte er aus der Bürgschaft S 100.000,-- bezahlen. Diesen Betrag machte er als außergewöhnliche Belastung geltend: Sein Schwager habe seinerzeit ein Geschäft betrieben, das durch die plötzliche Vertragsänderung eines Dritten in Zahlungsschwierigkeiten geraten sei. Da auch das Privatvermögen, nämlich das Wohnhaus des Schwagers und der Schwester des Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Verlust eines Wohnhauses von nahen Angehörigen ist nicht mit deren Existenzbedrohung gleichzusetzen, die eine sittliche Pflicht zur Bürgschaft auslöst. Es besteht keine sittliche Pflicht zu unangemessener eigener Belastung (hier: Bürgschaft im Ausmaß von mehr als einem doppelten Jahresnettoeinkommen zur Unterstützung von Schwes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen besteht keine sittliche Pflicht zur Übernahme unverhältnismäßiger Belastungen für nahe Angehörige. In der Rechtsansicht der Beh, eine Bürgschaft eines im übrigen Vermögenslosen in der Höhe von mehr als einem doppelten Jahresnettoeinkommen sei unverhältnismäßig, ist kein Fehler e... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1984 beantragte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung von Schulbeiträgen für seine beiden Kinder im Ausmaß von insgesamt S 29.400,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. Beide Kinder besuchten eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht wie die öffentlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern durch Schulbeiträge der Eltern finanziert würden. Die Zwangsläufigkeit des Besuches dieser Privatschule ergebe si... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektiv... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;MRKZP 01te Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Die Sittenordnung gebietet es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öff Schule mit verg... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;MRKZP 01te Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Aus dem Grundrecht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren religiös-weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen (Art 2, zweiter Satz des Erst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, war seit 1976 als Kommanditistin an einer GmbH & Co KG (Hotel- und Kurbetrieb) und als Gesellschafterin an der Komplementär-GmbH beteiligt. Für 1981 machte sie im Rahmen der Gewinnermittlung ihrer Rechtsanwaltskanzlei unter anderem einen "außerordentlichen Aufwand" für die Kommanditgesellschaft als Betriebsausgabe geltend. Hiezu brachte sie im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, die Beteiligung an der KG habe sich für ihre Anw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Von einer Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nicht gesprochen werden, wenn die Verhältnisse, die die Aufwendungen bedingen, sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtigen aus freien Stücken entschlossen hat (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Abgabepflichtige sich zur Zahlung eines Vergleichsbetrages "gezwungen" gesehen hat, um nicht als Rechtsanwalt in Mißkredit zu geraten und disziplinären Maßnahmen ausgeset... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Streitjahr die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung unter anderem für "Aussteuer ... anläßlich der Haushaltsgründung eines Neupriesters", nämlich eines seiner beiden Söhne. Das Finanzamt lehnte den Antrag insoweit ab. Im Berufungsverfahren brachte der Beschwerdeführer vor, die außergewöhnliche Belastung sei nicht für die Haushaltsgründung, sondern für die Verpflichtung der Ausst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anläßlich seiner Eheschließung im Dezember 1983 die damals 21 bzw. 18 Jahre alten Töchter seiner Gattin in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen. Für diese Stieftöchter durch ihn im Streitjahr erbrachte Leistungen beantragte der Beschwerdeführer die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung. Es handelte sich bei den Aufwendungen einerseits um Mieten und Verpflegungsmehrkosten für das auswärtige Stud... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/01 Staatsvertrag von St. Germain32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;StGG Art2;StV 1919 Art66;StV 1919 Art67; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;
Rechtssatz: Dem Ausstattungsbetrag der Eltern für ihren Sohn, der als Neupriester einen Haushalt gründet, entspricht weder eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Es besteht keine sittliche Pflicht des Stiefvaters zur Finanzierung des auswärtigen Studiums und zur Dotation von Stiefkindern, deren Eltern leben und über Einkommen verfügen oder verfügen könnten (Anspannungstheorie) (hier: die Aufnahme in den Haushalt des Stiefvaters erfolgte, als die Kindern schon 18 bzw 21 Jahre a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Tatsächliche
Gründe: , aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung für 1986 machte der Beschwerdeführer eine außergewöhnliche Belastung von S 165.657,33 (Anwaltskosten S 110.497,33, Alimente S 54.000,-- und Gerichtskosten S 1.160,--) geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes teilte er lediglich mit, daß "die Rechtsanwaltskosten ... nach Abschluß" seines "verlorengegangenen Vaterschaftsprozesses angefallen" seien. Er habe mit dem Vaterschaftsprozeß nicht rechnen müssen und "da man sich nicht aussuchen kann, ob man geklagt w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsbürger, ist seit mehreren Jahren in Wien als Bauarbeiter tätig. In seinem Haushalt in Jugoslawien befinden sich die Ehefrau, drei minderjährige Kinder und die 1925 geborene Mutter. Der Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geht allein darum, ob Unterhaltsleistungen an die Mutter mit einem Betrag von S 1.700,-- monatlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können. Die belangte Behörde verneinte di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/09 Internationales Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;IPRG §1;IPRG §2;IPRG §3;IPRG §4;IPRG §9;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 43;
Rechtssatz: Sind Unterhaltsleistungen von einem jugoslawischen Staatsbürger an seine in Jugoslawien lebende Mutter zu erbringen, obliegt der belangten Behörde in erster Linie di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 436; AnwBl 9/1990, S 506;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 34 Abs 3 EStG ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für 1984 als außergewöhnliche Belastung einen Betrag von S 400.000,-- geltend, den er in diesem Jahr auf Grund eines zur Scheidung seiner Ehe gemäß § 55a EheG geschlossenen Vergleiches als Ausgleich des Anspruchs auf Benützung der Ehewohnung an die geschiedene Ehegattin bezahlt hatte. Die Belastung wurde im Instanzenzug von der belangten Behörde mangels Zwangsläufigkeit nicht als einkommensmindernd anerkannt, weil der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vert... mehr lesen...