RS Vwgh 1990/10/24 87/13/0081

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 181;

Rechtssatz

Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, daß das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muß vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130081.X03

Im RIS seit

24.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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