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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 181;Rechtssatz
Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, daß das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muß vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130081.X03Im RIS seit
24.10.1990