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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Rechtssatz
Es besteht keine sittliche Pflicht des Stiefvaters zur Finanzierung des auswärtigen Studiums und zur Dotation von Stiefkindern, deren Eltern leben und über Einkommen verfügen oder verfügen könnten (Anspannungstheorie) (hier: die Aufnahme in den Haushalt des Stiefvaters erfolgte, als die Kindern schon 18 bzw 21 Jahre alt waren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X01Im RIS seit
24.04.1990