RS Vwgh 1990/4/24 90/14/0064

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Es besteht keine sittliche Pflicht des Stiefvaters zur Finanzierung des auswärtigen Studiums und zur Dotation von Stiefkindern, deren Eltern leben und über Einkommen verfügen oder verfügen könnten (Anspannungstheorie) (hier: die Aufnahme in den Haushalt des Stiefvaters erfolgte, als die Kindern schon 18 bzw 21 Jahre alt waren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X01

Im RIS seit

24.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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