RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0127

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen besteht keine sittliche Pflicht zur Übernahme unverhältnismäßiger Belastungen für nahe Angehörige. In der Rechtsansicht der Beh, eine Bürgschaft eines im übrigen Vermögenslosen in der Höhe von mehr als einem doppelten Jahresnettoeinkommen sei unverhältnismäßig, ist kein Fehler erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140127.X02

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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