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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052Rechtssatz
Die Bestreitung der Ausstattung aus dem Vermögen (und nicht aus dem laufenden Einkommen) des Steuerflichtigen stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130051.X02Im RIS seit
03.04.2001