RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0051

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1225;
ABGB §1231;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052

Rechtssatz

Die Bestreitung der Ausstattung aus dem Vermögen (und nicht aus dem laufenden Einkommen) des Steuerflichtigen stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130051.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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