Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 57;
Rechtssatz: Die Option auf den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH allein verschafft nicht wirtschaftliches Eigentum an diesen Anteilen (Hinweis E 29.11.1988, 88/14/0184). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 57;
Rechtssatz: Weder ein Veräußerungsanbot für den Mehrheitsgeschäftsanteil an den Inhaber des anderen Geschäftsanteils (von nicht mehr als 25 vH des Stammkapitals), der auch Geschäftsführer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;
Rechtssatz: Die Begriffe "Bezüge" und "Vorteile" sind derart umfassend, daß darunter auch aus sozialen Erwägungen erbrachte Arbeitgeberleistungen zu verstehen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140056.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;
Rechtssatz: Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für dessen Reparaturkosten an seinem Fahrzeug, das auf einer Dienstfahrt beschädigt wurde, sind Vorte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AngG §23 Abs4;BAO §23 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 332;
Rechtssatz: Hat der AN entsprechend dem Vorschlag des Arbeitgebers den Firmenpensionszuschuß an Stelle der Abfertigung gewählt, so können die entsprechenden Zahlungen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 332; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0043 E 8. April 1986 VwSlg 6099 F/1986 RS 1
(Aufrechterhaltung dieser Rechtsprechung; Auseinandersetzung mit
dagegen vorgebrachten Argumenten der Beschwerde) Stammrechtssatz Die vertragsgemäße Umwandlung eines Abfertigungsanspr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Zwischen Fremden ist es sicher nicht üblich, mit der Zahlung eines Abtretungspreises bis zum ungewissen Zeitpunkt eines Erbanfalles zuzuwarten. European Ca... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6;GmbHG; Beachte Besprechung in:
NZ 1990/5, 12;
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Besteht eine wesentliche Beteiligung des Geschäftsführers an einer GmbH und kommt es mit einem nahen Angehörigen zu einer Vereinbarung, der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, mit der die Vertragsteile den Zeitpunkt der Zahlung des Abtretungspreises nicht festlegen, sondern es ihrem beidseitigen Belieben anheimstellen, wann unter Beac... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6;GmbHG; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Der "Fremdvergleich" kann nicht ohne Bedachtnahme auf den Gegenstand der Vereinbarung angestellt werden. Bei der Abtretung von Anteilen an einer GmbH, die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;StudFG 1983 §4 Abs2;
Rechtssatz: Bezieht eine Person aus einer im veranlagten und im (nicht identen) letztvergangenen Kalenderjahr im wesentlichen gleichbleibenden Erwerbstätigkeit Einkünfte, die nur aus steuerrechtlichen Gründen (einer wesentlichen Beteiligung gem § 22 Abs 1 Z 2 EStG) im veranlagt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140201.X03 Im RIS seit 10.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann zugeflossen, wenn er über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Entscheidend für das Zufließen von Einnahmen ist die objektive Verfügungsmöglichkeit. Diese ist bei Anweisung von Arbeitslohn mit der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die durch den Arbeitgeber ersetzten Aufwendungen eines nichtselbständig erwerbstätigen Journalisten nur mit Hilfe der Belegsammlung den verschiedensten Buchhaltungskonten entnommen werden konnten, spricht eher für den Ersatz detailliert abgerechneter Ausgaben als für ein Spesenpauschale bzw eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;
Rechtssatz: Ohne Kenntnis der Art des jeweils ersetzten Aufwandes läßt sich nicht feststellen, ob die Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Auslagenersatz iS des § 26 Z 3 EStG oder als Arbeitslohn zu beurteilen sind. So werden zB die detailliert verrechneten Aufwendungen für die Flugreise eines Journalis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;FamLAG 1967 §41;
Rechtssatz: Zur Frage der selbständigen oder nichtselbständigen Erwerbstätigkeit von Holzakkordanten hat der VwGH im E vom 28.5.1971, 1501/70, VwSlg 4243 F/1971, die Auffassung vertreten, daß Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Ableistung von Holzarbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0113 E 21. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Verwaltungsbehörden oder Sozialversicherungsträger zum selben Ergebnis - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die ansonsten bei Beurteilung einer nichtselbständigen Tätigkeit besonders ins Gewicht fallende Prüfung der Weisungsgebundenheit wird in solchen Fällen keinen Aufschluß über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geben, da Aktivitäten dieser Art aus verständlichen Gründen kaum durch schriftliche oder sonst na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer kann im Rahmen seines Dienstverhältnisses auch Aktivitäten entfalten, zu denen arbeitsrechtlich keine Verpflichtung besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983130216.X04 Im RIS seit 10.12.1986 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Deckung von Aufwendungen aus den zugekommenen Einnahmen ist kein zwingendes Argument für das Vorliegen selbständiger Einkünfte, da es auch bei Dienstnehmern vorkommen kann, daß sie ihre Aufwendungen aus einer vom Dienstgeber bezahlten Pauschalvergütung zu decken haben. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Versucht ein Dienstnehmer (Abteilungsleiter) einer GmbH den Geschäftserfolg jenes Teilbereiches, für den er verantwortlich ist, dadurch zu verbessern, daß er durch Beschaffung von Schwarzgeld für die Bereitstellung jener Mittel sorgt, die für die Bezahlung diverser Schmiergelder erforderlich sind, können diese Aktivit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z2;EStG 1972 §67;StudFG 1983 §2 Abs1;StudFG 1983 §3 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abfertigung stellt - unabhängig aus welchen Gründen sie geleistet wurde - Einkommen iS des EStG 1972 und damit auch des StudFG dar (Hinweis auf VfGH 9.6.1971, B 164/70, VfSlg 6438/1971). ... mehr lesen...