Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 25 EStG 1988 setzt auch unter dem Gesichtspunkt seines Abs 2 voraus, daß Einnahmen vorliegen, die per definitionem unter Abs 1 subsumiert werden können (Hinweis E 26.1.1977, 1311/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung von Gehältern unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten kommt dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung zu. Der Umstand einer durchschnittlichen überkollektivvertraglichen Entlohnung von 25,9 Prozent zeigt eine gewisse - durchau... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §14;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §18;
Rechtssatz: Gemäß § 14 der Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK für OÖ unterhält die RAK für OÖ im Rahmen der VersorgungsEINRICHTUNG eine Sterbekasse. Dieser gehören sämtliche Kammermitglieder obligatorisch... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;
Rechtssatz: Bezüge und Vorteile aus Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen fallen lediglich dann unter § 22 Z 4 EStG 1988 bzw § 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972, we... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §17;
Rechtssatz: Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensi... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §14;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §18;
Rechtssatz: Gemäß § 14 der Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK für OÖ unterhält die RAK für OÖ im Rahmen der VersorgungsEINRICHTUNG eine Sterbekasse. Dieser gehören sämtliche Kammermitglieder obligatorisch... mehr lesen...
Die Finanzbehörde hatte Kenntnis erlangt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1990 bis 1992 Zahlungen für die Mitarbeit in einem Architekturbüro (1990 S 26.000,--, 1991 S 311.000,-- und 1992 S 146.600,--, jeweils inklusive Umsatzsteuer) erhalten hatte. Laut daraufhin vom Finanzamt eingeholter schriftlicher Auskunftsbeantwortung des Architekten D.I. H. sei der Beschwerdeführer für ihn als Bautechniker mit besonderen EDV-Kenntnissen in der Zeit vom November 1990 bis Juli 1992 als fre... mehr lesen...
Die Finanzbehörde hatte Kenntnis erlangt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1990 bis 1992 Zahlungen für die Mitarbeit in einem Architekturbüro (1990 S 26.000,--, 1991 S 311.000,-- und 1992 S 146.600,--, jeweils inklusive Umsatzsteuer) erhalten hatte. Laut daraufhin vom Finanzamt eingeholter schriftlicher Auskunftsbeantwortung des Architekten D.I. H. sei der Beschwerdeführer für ihn als Bautechniker mit besonderen EDV-Kenntnissen in der Zeit vom November 1990 bis Juli 1992 als fre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knüpft ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (vgl § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988), der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knüpft ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (vgl § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988), der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an ... mehr lesen...
Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...
Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;EStG 1988 §68;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage iSd § 26 Abs 2 GewStG sind zunächst die Einkünfte aus nichtse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;EStG 1988 §68;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage iSd § 26 Abs 2 GewStG sind zunächst die Einkünfte aus nichtse... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Rechtsanwaltskammer, der nach § 22 Abs. 2 RAO die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Personalkörperschaft) zukommt. Im Anschluß an eine am 20. Oktober 1992 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung (betreffend den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991) erging an die Beschwerdeführerin ein Haftungs- und Zahlungsbescheid, mit dem es u.a. zur Inanspruchnahme für Nachforderungen an Lohnsteuer betreffend ins ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Rechtsanwaltskammer, der nach § 22 Abs. 2 RAO die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Personalkörperschaft) zukommt. Im Anschluß an eine am 20. Oktober 1992 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung (betreffend den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991) erging an die Beschwerdeführerin ein Haftungs- und Zahlungsbescheid, mit dem es u.a. zur Inanspruchnahme für Nachforderungen an Lohnsteuer betreffend ins ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §70 Abs1;EStG 1972 §98 Z4;EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §70 Abs1;EStG 1988 §98 Z4;
Rechtssatz: § 98 EStG 1972 und § 98 EStG 1988 schaffen keine neuen Einkunftsarten. Daraus, daß der Gesetzgeber in jeder einzelnen Ziffer der Gesetzesstellen ausdrücklich auf d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §70 Abs1;EStG 1972 §70 Abs2 Z1;EStG 1972 §98 Z4;EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §70 Abs1;EStG 1988 §70 Abs2 Z1;EStG 1988 §98 Z4;
Rechtssatz: Durch Übernahme der in § 25 EStG 1972 und in § 25 EStG 1988 genannten Einkunftstatbestände (so auch der Pensi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §70 Abs1;EStG 1972 §70 Abs2 Z1;EStG 1972 §98 Z4;EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §70 Abs1;EStG 1988 §70 Abs2 Z1;EStG 1988 §98 Z4;
Rechtssatz: Durch Übernahme der in § 25 EStG 1972 und in § 25 EStG 1988 genannten Einkunftstatbestände (so auch der Pensi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Frächterei, eine Sand- und Schottergewinnung und ein (gewerbliches) Fremdenheim. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1987 bis 1990 wurden die Verfahren betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer wieder aufgenommen und neue Sachbescheide für diese Jahre erlassen. Weiters wurden gemäß § 296 BAO neue Gewerbesteuerbescheide für diese Jahre erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Frächterei, eine Sand- und Schottergewinnung und ein (gewerbliches) Fremdenheim. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1987 bis 1990 wurden die Verfahren betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer wieder aufgenommen und neue Sachbescheide für diese Jahre erlassen. Weiters wurden gemäß § 296 BAO neue Gewerbesteuerbescheide für diese Jahre erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §26 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;VStG §13;
Rechtssatz: Es liegt dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Strafe ersetzt, beim Arbeitgeber abzugsfähiger Lohnaufwand vor, während der Arbeitnehmer Einkünfte aus nicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 90/13/0285 1 Stammrechtssatz Vorteile aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 sind auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §26 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;VStG §13;
Rechtssatz: Es liegt dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Strafe ersetzt, beim Arbeitgeber abzugsfähiger Lohnaufwand vor, während der Arbeitnehmer Einkünfte aus nicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 90/13/0285 1 Stammrechtssatz Vorteile aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 sind auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willens... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr einziger Gesellschafter ist der Geschäftsführer H.N. Im Bericht des Steuerprüfungsamtes der Stadt Innsbruck vom 26. April 1995 über eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Prüfung betreffend u.a. Kommunalsteuer vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1994 vertrat der Prüfer die Auffassung, der an H.N. ausbezahlte Geschäftsführerbezug (in der Höhe von S 420.000,--) unterliege der Kommunalsteuer, weil es sich bei H.... mehr lesen...