RS Vwgh 1986/12/10 83/13/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1;

Rechtssatz

Ein Dienstnehmer kann im Rahmen seines Dienstverhältnisses auch Aktivitäten entfalten, zu denen arbeitsrechtlich keine Verpflichtung besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983130216.X04

Im RIS seit

10.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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