RS Vwgh 1989/3/16 89/14/0056

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;

Rechtssatz

Die Begriffe "Bezüge" und "Vorteile" sind derart umfassend, daß darunter auch aus sozialen Erwägungen erbrachte Arbeitgeberleistungen zu verstehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140056.X02

Im RIS seit

16.03.1989

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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