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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 332;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0043 E 8. April 1986 VwSlg 6099 F/1986 RS 1 (Aufrechterhaltung dieser Rechtsprechung; Auseinandersetzung mit dagegen vorgebrachten Argumenten der Beschwerde)Stammrechtssatz
Die vertragsgemäße Umwandlung eines Abfertigungsanspruches in einen Firmenpensionszuschuß hat zur Folge, daß der Firmenpensionszuschuß nicht gem § 67 Abs 3 sondern als laufender Bezug gem § 25 Abs 1 Z 1 EStG im Zeitpunkt des jeweiligen Zufließens zu besteuern ist. Die Beurteilung dieser Einkünfte als Gegenleistungsrente ist schon wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140030.X01Im RIS seit
28.02.1989