RS Vwgh 1987/10/14 85/13/0093

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Veröffentlicht am 14.10.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §26 Z3;

Rechtssatz

Ohne Kenntnis der Art des jeweils ersetzten Aufwandes läßt sich nicht feststellen, ob die Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Auslagenersatz iS des § 26 Z 3 EStG oder als Arbeitslohn zu beurteilen sind. So werden zB die detailliert verrechneten Aufwendungen für die Flugreise eines Journalisten zum Ort der Berichterstattung oder für den Besuch von Veranstaltungen, über die er zu berichten hat, zum nichtsteuerbaren Auslagenersatz zählen, während der meist pauschale Ersatz von Aufwendungen, die zwar im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Journalisten stehen, deren Anfall und Ausmaß aber weitestgehend von ihm beeinflußbar sind, dh in seine Dispositionsbefugnis fallen, als Arbeitslohn anzusehen sein wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130093.X02

Im RIS seit

14.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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