Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 307;Rechtssatz
Zwischen Fremden ist es sicher nicht üblich, mit der Zahlung eines Abtretungspreises bis zum ungewissen Zeitpunkt eines Erbanfalles zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140043.X04Im RIS seit
07.02.1989