Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stundung des Erlöses aus der Veräußerung des Betriebes des Steuerpflichtigen - die Betriebsveräußerung erfolgte zur Finanzierung der Errichtung eines Wohnhauses durch den Steuerpflichtigen - kann nicht dem Fall gleichgeste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Irrelevant ist das Vorbringen eines Abgabepflichtigen (Käufers), lediglich am Standort interessiert zu sein, wo hingegen der Zustand der Gebäude und des beweglichen Zubehörs als unbedeutend anzusehen sei; denn unter dem nach § 4 Abs 1 EStG 1972 außer Ansatz bleibenden Wert des Grund und Bodens ist keineswegs eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde bei der Aufteilung des gesamten Veräußerungspreises auf Grund und Boden, auf das Gebäude und auf das (übrige) Betriebsvermögen zunächst von der von den Vertragsparteien vorgenommenen Aufteilung im Kaufvertrag ausgegangen ist und in der Folge eine Aufteilung auf privat und betrieblich genutzte Gebäudeteile na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gesamte, auf die Betriebsliegenschaft (ausgenommen Grund und Boden) entfallende Veräußerungserlös ist der Besteuerung zu unterziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß bei Beendigung des Betriebes das gesamte, während der Dauer des Betriebes erzielte Ergebnis besteuert wird; insbesondere soll damit die Beste... mehr lesen...
Ein Zahnarzt, bei dem der Beschwerdeführer zusammen mit 2 bis 3 anderen Zahntechnikern beschäftigt war, betrieb in Mieträumen außer seiner Ordination, von dieser im selben Haus räumlich getrennt, ein zahntechnisches Labor, in dem für seine Patienten gearbeitet wurde. Die Zahntechnikerleistungen wurden den Patienten des Zahnarztes nicht gesondert, sondern über die Zahnarztordination fakturiert. 1987 wurde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers aufgelöst. Dieser richtete sich an and... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Verkauf von Geräten, Werkzeugen, Materialien aus dem von einem Zahnarzt zur Versorgung seiner Patienten betriebenen zahntechnischen Labor ohne installierte Betriebsräume und ohne Kundenstock bei Weiterbetrieb eines kleineren zahntechnischen Labors in eingeschränktem Umfang mit neuem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Um den Erwerb eines Betriebes (und ebenso eines Teilbetriebes) annehmen zu dürfen, müssen dem Erwerber alle für eine im wesentlichen unveränderte Fortführung des Betriebes notwendigen Wirtschaftsgüter in einem einheitlichen Vorgang übertragen werden. Dem Erwerber muß es möglich sein,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Lungenfacharzt, ging in der Einkommensteuererklärung für 1986 und deren Beilagen davon aus, daß er mit der Zurücklegung der Kassenverträge zum 30. Juni 1986 eine Betriebsaufgabe bewirkt habe. Er legte einerseits für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. Juni und anderseits für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1986 Einnahmenüberschußrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) vor und ermittelte weiters auf den Zeitpunkt der angenommenen Betriebsaufgabe (30. Juni 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war bis Ende 1983 Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und an dieser mit einem 50 %igen Kapitalanteil beteiligt. Zweite Gesellschafterin mit einem ebenfalls 50 %igen Kapitalanteil war P. Mit Kaufvertrag vom 29. Dezember 1983 verkaufte die Beschwerdeführerin ihren Gesellschaftsanteil an L. um einen Kaufpreis von S 375.000,-- zahlbar in zwei Teilbeträgen von S 215.000,-- und S 160.000,--. Der Übergang des Gesellschaftsanteiles auf den Käufer war... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Wenn alle Mitunternehmer einer Gesellschaft ihre Anteile gleichzeitig veräußern, so kann auch in einem solchen Fall die getrennte Zurechn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Der Steuertatbestand der Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles ist ausschließlich dem betreffenden Mitunternehmer zuzurechnen. Das erg... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte betreibt in mehreren Filialen einen Groß- und Kleinhandel mit "Kurz-, Galanterie- und Bijouteriewaren". Im Jahr 1984 veräußerte er eines der Verkaufslokale samt Einrichtung, jedoch ohne Warenlager um S 3,000.000,-- zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Veräußerungsgewinn betrug S 2,896.322,--. Es wurde der Antrag gestellt, den Veräußerungsvorgang als steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes im Sinne des § 24 Abs. 1 Z. 1 EStG zu beurteilen und dementsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dem Begriff "Teilbetriebsveräußerung" ist rechtsimmanent, daß dem Erwerber ALLE jene Wirtschaftsgüter, die vor der Veräußerung wesentliche Bestandteile des Teilbetriebsvermögens waren, vom Veräußerer überlassen werden. Das Warenlager eines Einzelhandelsbetriebes ist ein solch wesentlicher Bestandteil des Betriebsvermögens, dh fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter der Veräußerung eines Teilbetriebes ist die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen Teiles eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Dabei ist es erforderlich, daß zumindest die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes an d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweck des begünstigten Steuersatzes des § 37 EStG 1972 ist es, die zusammengeballte Aufdeckung stiller Reserven, wie sie bei der Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes eintritt, nicht der vollen Einkommensteuerprogression zu unterwerfen, weil es sich hiebei um das Ergebnis einer m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beschränkt steuerpflichtig. Er bewirtschaftete bis 1985 im Inland das rund 460 ha umfassende Gut W. teils als forstwirtschaftlichen Nachhaltsbetrieb (rund 439 ha) bestehend aus 10 durch markante Geländelinien (Forstwege, Gräben, Brücken) getrennten Abteilungen, teils als Landwirtschaft (Pferdezucht rund 21 ha). Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. 1985 verkaufte er das Gehöft V. (rund 207 ha Forst und rund 11 ha Landwirtschaft) samt Gebäud... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Bildung eines steuerfreien Betrages in dem Jahr, in dem die Liegenschaft verkauft wird, ist ein bloßes Zahlenspiel, weil dieser steuerfreie Betrag im selben Jahr wieder aufzulösen ist (Hinweis E 18.1.1989, 88/13/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0110 E 16. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Zu den Merkmalen, die auf selbständige Bewirtschaftung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes schließen lassen, zählen eine gesonderte Betriebsrechnung oder getrennte Wirtschaftsführung,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227;
Rechtssatz: Von einem landwirtschaftlichen Teilbetrieb kann nur dann gesprochen werden, wenn dieser durch eigene Wirtschaftsgebäude, eigene Geräte und eigene Arbeitskräfte als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung tritt. Außerdem ist eine besondere Viehhalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227;
Rechtssatz: Ausf zur Teilbetriebseigenschaft von 207 ha Waldfläche eines 439 ha umfassenden Forstgutes, das in 10 Abteilungen unterteilt ist (Forstwirtschaftsplan, Betriebsrechnung, Wegenetz, räumliche Trennung; Teilbetrieb wurde verneint). ... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 gemäß § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten des J jun. - laut Beschwerde der Bruder des Beschwerdeführers - in Höhe von insgesamt S 3,710.738,-- heran. In einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bestritt der Beschwerdeführer die Annahme, es hätte eine Übereignung des Unternehmens des J jun. an ihn im Ganzen stattgefunden. Zur Berufung nahm die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes (BP... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es liegt am Erwerber eines Unternehmens, im Verwaltungsverfahren die Betriebsfortführung durch den Betriebsvorgänger vorzubringen und unter Beweis zu stellen, da in erster Linie er um den behaupteten Sach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es ist (auch) bezüglich des Warenlagers nicht uneingeschränkt zu fordern, daß es zur Gänze auf den Erwerber eines Unternehmens übergeht. Behält der Übereignende zB Ladenhüter, beschädigte oder sonst schwer verkäufliche Waren zurück,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt, ob der Erwerber eines Unternehmens dieses ohne weiteres fortführen kann bzw ob er ein lebensfähiges Unternehmen erwirbt, ist auch ein Sachverhalt zu prüfen, bei dem der Übereignende dem Erwerber zwar den grö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen gemäß § 14 Abs 1 BAO setzt nicht voraus, daß dem Erwerber des Unternehmens sämtliche Wirtschaftsgüter übertragen werden. Wohl aber müssen die wesent... mehr lesen...