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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Unter der Veräußerung eines Teilbetriebes ist die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen Teiles eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Dabei ist es erforderlich, daß zumindest die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes an den Erwerber veräußert werden (Hinweis E 25.1.1980, 2020/76, 175/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987130190.X01Im RIS seit
13.03.1991