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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Begriff "Teilbetriebsveräußerung" ist rechtsimmanent, daß dem Erwerber ALLE jene Wirtschaftsgüter, die vor der Veräußerung wesentliche Bestandteile des Teilbetriebsvermögens waren, vom Veräußerer überlassen werden. Das Warenlager eines Einzelhandelsbetriebes ist ein solch wesentlicher Bestandteil des Betriebsvermögens, dh für die Betriebsführung unerläßlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987130190.X02Im RIS seit
13.03.1991