Entscheidungen zu § 23 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

1.655 Dokumente

Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.655

RS Vwgh 1995/3/21 93/08/0277

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;GSVG 1978 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/24 88/08/0284 3 Stammrechtssatz Ein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG 1972, der gemäß § 23 Z 3 EStG 1972 zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt, ist in die Bemessungsgrundlage nach § 25 Abs 1 GSVG einzubeziehen (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1995

RS Vwgh 1995/3/21 95/14/0011

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1995

TE Vwgh Beschluss 1995/1/20 AW 94/14/0030

Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.1995

RS Vwgh 1995/1/20 AW 94/14/0030

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0140

Der Beschwerdeführer, ein Graphiker, erklärte für das Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt folgte in den für dieses Jahr erlassenen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheiden - die Festsetzungen erfolgten zunächst vorläufig, wurden aber später für endgültig erklärt - der Auffassung des Beschwerdeführers nicht, daß im erklärten Umfang Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 EStG 1988 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 92/15/0030

Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 92/15/0019

Am Stammkapital der Beschwerdeführerin, die durch Einbringung der Franz P KG nach Art III StruktVG am 1. März 1975 errichtet worden war, sind Dr. Wolfgang P, dessen Ehegattin Herta P, Günter P und Michael P zu je 25 % beteiligt. Dr. Wolfgang P war im Streitzeitraum alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, während Herta P Prokura erteilt war. Seit dem Jahr 1987 ist Herta P alleinige Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin. Zwischen Herta P und der Beschwerdeführerin besteht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0140

Der Beschwerdeführer, ein Graphiker, erklärte für das Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt folgte in den für dieses Jahr erlassenen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheiden - die Festsetzungen erfolgten zunächst vorläufig, wurden aber später für endgültig erklärt - der Auffassung des Beschwerdeführers nicht, daß im erklärten Umfang Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 EStG 1988 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 92/15/0030

Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0019

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645;EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0061 E 6. Dezember 1983 VwSlg 5837 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0237 6 (Hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner selbständigen Arbeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grunds... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0019

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 86/13/0046 3 Stammrechtssatz Gem § 23 Z 2 EStG gehören Vergütungen, die die Gesellschafter einer Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen haben, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sind die Worte im Dienste der Gesellschaft nicht im Sinne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0030

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §23aEStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §37VwRallg
Rechtssatz: Über die Fragen, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen (insbesondere gemäß § 37 EStG 1988) unterliegen, ob zunächst nach § 23a EStG 1972 nicht ausgleich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0237 6 (Hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner selbständigen Arbeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grunds... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0030

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §23aEStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §37VwRallg
Rechtssatz: Über die Fragen, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen (insbesondere gemäß § 37 EStG 1988) unterliegen, ob zunächst nach § 23a EStG 1972 nicht ausgleich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 93/14/0150

Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985                                      S  134.639,85 1986                                      S   95.852,61 1987     ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 93/14/0150

Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985                                      S  134.639,85 1986                                      S   95.852,61 1987     ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0094 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Mitunternehmerschaft liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter am Betriebsvermögen, an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist. (Hinweis auf E vom 26.5.1982, 3161/78, 7.6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Vermittlung von Versicherungen und Immobilienbeteiligungen sind derjenigen Person, die die Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt, auch dann zuzurechnen, wenn sie sich eines Strohmannes bedient, der gegenüber der Versicherungsanstalt auftritt und dessen Name als Betreuernamen auf Versicher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0141 2 Stammrechtssatz Für die Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, ob die betreffende Person über die Einkunftsquelle verfügt, sie also wirtschaftlich über diese ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Zu den Mitunternehmerschaften zählt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht einerseits dann, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten (Hinweis: E 11.6.1991, 90/14/0048). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185;BAO §186 Abs2;BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Hinsichtlich Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Feststellung) sowie Gewerbesteuer ist zu beachten, daß auch eine Innengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen und Subjekt der Gewerbesteuer eines vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0094 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Mitunternehmerschaft liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter am Betriebsvermögen, an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist. (Hinweis auf E vom 26.5.1982, 3161/78, 7.6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Vermittlung von Versicherungen und Immobilienbeteiligungen sind derjenigen Person, die die Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt, auch dann zuzurechnen, wenn sie sich eines Strohmannes bedient, der gegenüber der Versicherungsanstalt auftritt und dessen Name als Betreuernamen auf Versicher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0141 2 Stammrechtssatz Für die Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, ob die betreffende Person über die Einkunftsquelle verfügt, sie also wirtschaftlich über diese ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Zu den Mitunternehmerschaften zählt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht einerseits dann, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten (Hinweis: E 11.6.1991, 90/14/0048). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185;BAO §186 Abs2;BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Hinsichtlich Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Feststellung) sowie Gewerbesteuer ist zu beachten, daß auch eine Innengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen und Subjekt der Gewerbesteuer eines vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/23 93/13/0214

Der Beschwerdeführer ist als gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Rechnungswesen tätig und erzielte aus dieser Tätigkeit in den Jahren 1988 bis 1990 teilweise positive und teilweise negative Einkünfte. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob diese Einkünfte solche aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1972 (Auffassung des Beschwerdeführers) oder solche aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1972 sind und deswegen der Gewer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.1994

Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.655

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