Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 Stammrechtssatz Die Art der Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23;GewStG §4 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Zurechnungssubjekt der Einkünfte ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit hat, die sich ihm bietenden Marktchanchen auszunützen, Leistungen z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990 Stammrec... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23;GewStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die gewerbesteuerliche Zurechnung von Einkünften entspricht jener der Einkommensteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995140139.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer, ein Ziviltechniker, schloß am 26. Jänner 1979 mit seiner - eine solche berufsrechtliche Qualifikation nicht aufweisenden - Ehefrau, der Zweitbeschwerdeführerin, schriftlich einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer "Gesellschaft nach bürgerlichem Recht" ab. Gegenstand der Gesellschaft war die Ausübung der Tätigkeit eines Ziviltechnikers und die Beteiligung an Unternehmen, die die Tätigkeit eines Ziviltechnikers ausüben. Die Punkte III. bis VI. des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Es ist schlüssig, wenn die Abgabenbehörde annimmt, daß zusätzlich zu dem der Abgabenpflichtigen im Gesellschaftsvertrag zugesprochenen, unter Bedachtnahme auf deren Verläßlichkeit und Genauigkeit von der Abgabenbehörde als angemessen erac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972 ergibt sich, daß als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur solche Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften in Betracht kommen, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Die wesentlichen Elemente ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer Volksmusikgruppe zusammengeschlossen. In den Jahren 1984 bis 1986 erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb für ihre Auftritte im Inland. Im Zug einer diese Jahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, auch die in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika erzielten Einkünfte unterlägen in Österreich der Einkommen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertretenen Auffassung der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 90/14/0257 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1;
Rechtssatz: Mangels betrieblich genutzter Räumlichkeiten kann auch die Wohnung des Steuerpflichtigen, von der aus er seine gewerbliche Tätigkeit entfaltet und die ihm im Rahmen dieser Tätigkeit als Kontaktadresse dient, als Betriebsstätte angesehen werden. Es genügt, daß sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1;
Rechtssatz: Bei einer Tätigkeit, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt wird, ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewStG nicht nur eine feste örtliche Einrichtung zu verstehen, in der der Steuerpflichtige regelmäßig seine Tätigkeit ausübt, sondern au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 92/15/0086 5 Stammrechtssatz Auf den künstlerischen Ruf und die Beteiligung an Wettbewerben kommt es bei der Beurteilung einer Tätigkeit als künstlerisch iSd Abgabengesetze nicht an (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Auch der Vortrag von Volksmusik ist Kunst, wenn dieser einen bestimmten Qualitätsstandard nicht unterschreitet (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat VwSlg 6505 F/1990 Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren am selben Standort eine Werbeagentur und eine Unternehmensberatung. Die Einnahmen und Ausgaben beider Tätigkeiten wurden in den für die Streitjahre erstellten Bilanzen und Erfolgsrechnungen zusammengefaßt. Für das Jahr 1990 wurde nur eine für beide Tätigkeiten gemeinsame Erfolgsrechnung erstellt. Erst im Berufungsverfahren wurden die die Unternehmensberatung betreffenden Erfolge gesondert dargestellt und aus dem bilanzierten Gewinn ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Im Falle einer einheitlichen Betätigung ist an Hand der gesetzlichen Kriterien zu prüfen, unter welche Einkunftsart die aus diesem einheitlichen Betrieb fließenden Einkünfte fallen. Steht dabei eine Tätigkeit, die an sich als Ausübung eines freien Berufes anzusehen wäre, mit einem Gewerbebetrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Betreibt der Steuerpflichtige am selben Standort eine Werbeagentur und eine Unternehmensberatung, und liegt dabei keine konsequente Trennung der beiden Tätigkeitsbereiche in der Verrechnung vor, so überwiegen die für die Annahme eines einheitlichen Betriebes sprechenden Merkmale. Daß bei Zuhilfenahme eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH sind bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß EIN Betrieb vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 13. Juli 1982 jeweils einen 1/4-Anteil an zwei inländischen Liegenschaften erworben. Laut gerichtlichem Vergleich vom 8. November 1984 erwarb der Beschwerdeführer im Zuge der Scheidung von seiner Ehegattin jeweils einen weiteren 1/4-Anteil an diesen Liegenschaften um den Betrag von insgesamt S 380.000,--. Auf Grund eines Antrages einer Gläubigerbank zur Hereinbringung offener Kreditforderungen wurden diese Liegenschaftsanteile am 5. Oktober... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1967 §23;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH hat schon in seinem Erkenntnis vom 28.4.1967, 42/67, ausgesprochen, daß auch im Fall einer Zivilteilung und einer damit verbundenen Veräußerung im Wege einer öffentlichen Feilbietung eine Veräußerung iSd § 23 EStG 1967 vorliegt. Diese ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist die Komplementär-GmbH der zweitbeschwerdeführenden GmbH & Co KG und an dieser mit einer Einlage von S 10.000,-- (Anteil 1/21stel der Gesamteinlagen oder rd 4,7 %) beteiligt. Kommanditisten sind die S AG (Einlage S 160.000,--, das sind 16/21stel der Gesamteinlagen oder rd 76,3 %) sowie die natürlichen Personen JS und HS (Einlage je S 20.000,--, das sind je 2/21stel der Gesamteinlagen oder rd 9,5 %). Am Stammkapital der Erstbeschwerdeführerin in Höhe v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen von Bedeutung (Hinweis E 6.5.1980, 1372, 1345/79; E 5.2.1992, 89/13/0111), weil diese Verflechtungen einen besonderen Einfluß auf ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid hatte die Gattin des Beschwerdeführers für das auf ihren Familiennamen mit dem Zusatz "& Co" lautende Einzelunternehmen (in der Folge T & Co) am 1. Jänner 1985 mit dem Beschwerdeführer eine "Arbeitsvereinbarung für Vertreter" abgeschlossen, wonach der Beschwerdeführer als Handelsvertreter beschäftigt und verpflichtet worden sei, alle mit dieser Verwendung verbundenen Dienste zu verrichte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Grafik-Designers aus. In seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1988 nahm er den ermäßigten Steuersatz für Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler nach § 10 Abs 2 Z 8 UStG 1972 in Anspruch. Das Finanzamt beurteilte die Tätigkeit des Beschwerdeführers hingegen - auf den Bericht gemäß § 151 Abs 3 BAO über eine beim ihm durchgeführte abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1984 bis 1987 bezugnehmend - in dem für das genannte Jahr erlassenen Umsatz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Auf den künstlerischen Ruf und die Beteiligung an Wettbewerben kommt es bei der Beurteilung einer Tätigkeit als künstlerisch iSd Abgabengesetze nicht an (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 4 Stammrechtssatz Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0039 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach G... mehr lesen...