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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z3;Rechtssatz
Trotz des Umstandes, daß der Veräußerungsgewinn erst nach Erlöschen der bezüglichen Gewerbeberechtigung und Beendigung der darauf gestützten Pflichtversicherung, aber noch im betreffenden Kalenderjahr zugeflossen ist, handelt es sich bei diesem um Einkünfte aus einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit (Hinweis E 24.11.1992, 88/08/0284; E 8.9.1971, 376/71; E 25.9.1990, 88/08/0296).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080277.X03Im RIS seit
20.11.2000