Entscheidungen zu § 23 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.231-1.260 von 1.655

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige Beteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb wird nur dann angenommen, wenn sie in einer sogenannten Mitunternehmerschaft besteht. Gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 sind diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb ua Gewinnanteile der Gesellsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Von einer atypischen stillen Beteiligung spricht man ua dann, wenn der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert teilnimmt (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060; E VS 14.10.1984, 82/15/0111, VwSlg 5906 F/1984), wobei einer Anerkennung als Mitunternehmerschaft selbst der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die sogenannten atypischen (unechten) stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060). Ob eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige Beteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb wird nur dann angenommen, wenn sie in einer sogenannten Mitunternehmerschaft besteht. Gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 sind diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb ua Gewinnanteile der Gesellsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Von einer atypischen stillen Beteiligung spricht man ua dann, wenn der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert teilnimmt (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060; E VS 14.10.1984, 82/15/0111, VwSlg 5906 F/1984), wobei einer Anerkennung als Mitunternehmerschaft selbst der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/16 90/13/0048

Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Oktober 1980 beteiligten sich Karl P und Friedrich S an der erstbeschwerdeführenden GmbH als "atypische stille Gesellschafter". Mit Berufungsentscheidung vom 27. August 1985 sprach die belangte Behörde den bezeichneten Gesellschaftern die Mitunternehmerstellung ab. Sie stützte ihre Entscheidung im wesentlichen auf den Umstand, daß anläßlich der Umwandlung der P-GmbH per 1. Jänner 1984 die stille Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/16 92/13/0149

Aus den dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde vorgelegten Akten ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführer im Jahre 1983 S 235.295,54 und im Jahre 1985 S 69.640,-- für gegenüber der F. GmbH, einem Taxiunternehmen, geleistete Arbeiten erhalten hatte. Eine Anzeige dieser Tätigkeit durch den Beschwerdeführer beim zuständigen Finanzamt war offenkundig nicht erfolgt. Mit einer Strafverfügung vom 1. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit diesen Einnah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 92/13/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;ABGB §1154;ABGB §1170;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0209 E 13. Dezember 1989 VwSlg 6460 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 92/13/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0089 E 13. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wenn sich ein Steuerpflichtiger in seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann, liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis, sondern idR ein Werkvert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0048

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0176 E 17. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hat in seinem E vom 29.4.1981, 3122/79, ausgesprochen, dass die für die steuerliche Anerkennung einer atypischen stillen Gesellschaft erforderliche Beteiligung an den stillen Reserven auch dann als gegeben anzunehmen ist, wenn sie in bestimmten Fällen des Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0048

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0094 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Mitunternehmerschaft liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter am Betriebsvermögen, an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist. (Hinweis auf E vom 26.5.1982, 3161/78, 7.6.1983, 82/14/0213... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0048

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;HGB §335 Abs1;HGB §341 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Stellung des stillen Gesellschafters als Mitunternehmer im Hinblick auf die Realisierung der stillen Reserven bei Auflösung einer GmbH (Hinweis E 17.5.1989, 85/13/0176; Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0210

An der Beschwerdeführerin (KG) ist eine Kommanditistin mit 25 %, ihr Ehemann mit 70 % als weiterer Kommanditist und eine GmbH als Komplementärin mit 5 % beteiligt. Einzige geschäftsführende und vertretungsbefugte Gesellschafterin ist die Komplementärin. Sie hat nach dem Gesellschaftsvertrag als Unternehmerlohn einen Vorwegbezug in der Höhe ihrer Aufwendungen für die Gehälter, Pensionen, sonstige Gehaltsnebenspesen und Tantiemen ihrer Geschäftsführer zu erhalten. An der Komplementär-Gm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0227

Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0210

An der Beschwerdeführerin (KG) ist eine Kommanditistin mit 25 %, ihr Ehemann mit 70 % als weiterer Kommanditist und eine GmbH als Komplementärin mit 5 % beteiligt. Einzige geschäftsführende und vertretungsbefugte Gesellschafterin ist die Komplementärin. Sie hat nach dem Gesellschaftsvertrag als Unternehmerlohn einen Vorwegbezug in der Höhe ihrer Aufwendungen für die Gehälter, Pensionen, sonstige Gehaltsnebenspesen und Tantiemen ihrer Geschäftsführer zu erhalten. An der Komplementär-Gm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß das Dienstverhältnis der Kommanditistin einer GmbH & Co KG mit der Komplementär-GmbH nur dazu gedient habe, die sich aus § 23 Z 2 EStG 1972 bzw 1988 ergebenden Folgen zu umgehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Es ist ungewöhnlich und unangemessen, Tätigkeiten, die dem überwiegenden Interesse der KG einer GmbH & Co KG dienen, ohne nachvollziehbaren außersteuerlichen Grund durch die nur mit der Geschäftsführung betraute Komplementär-GmbH ausführen zu lassen. (Hier: Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß das Dienstverhältnis der Kommanditistin einer GmbH & Co KG mit der Komplementär-GmbH nur dazu gedient habe, die sich aus § 23 Z 2 EStG 1972 bzw 1988 ergebenden Folgen zu umgehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Es ist ungewöhnlich und unangemessen, Tätigkeiten, die dem überwiegenden Interesse der KG einer GmbH & Co KG dienen, ohne nachvollziehbaren außersteuerlichen Grund durch die nur mit der Geschäftsführung betraute Komplementär-GmbH ausführen zu lassen. (Hier: Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/26 92/13/0144

Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/26 92/13/0144

Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0144

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0144

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0144

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0144

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/14/0169

Ein Ehepaar errichtete am 26. November 1986 die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin). Die Eheleute übernahmen jeweils die Hälfte des Stammkapitals. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Im Gesellschaftsvertrag wurden die beiden Gesellschafter auf die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu alleinvertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt. Die Beschlüsse werden, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Da Beteiligungen an Personengesellschaften mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften insofern nicht vergleichbar sind, als bei ersteren die Gewinne den Mitunternehmern unmittelbar selbst zuzurechnen sind, bei Kapitalgesellschaften jedoch diesen und der Gewinnan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0174

An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG sind die Sch-GmbH (in der Folge als GmbH bezeichnet) als Komplementär und bloße Arbeitsgesellschafterin sowie die Kommanditisten Richard Sch und Erich W mit je 50 % beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH werden zu je 25 % von den Kommanditisten und ihren Ehegattinen gehalten. Für die Jahre 1984 bis 1986 fanden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der GmbH abgabenbehördliche Prüfungen statt. Dabei vertrat der Prüfer die Auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0182

Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

Entscheidungen 1.231-1.260 von 1.655

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