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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/30 86/13/0046 3Stammrechtssatz
Gem § 23 Z 2 EStG gehören Vergütungen, die die Gesellschafter einer Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen haben, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sind die Worte im Dienste der Gesellschaft nicht im Sinne einer Dienstnehmerleistung zu verstehen, sondern bringen lediglich das wirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Tätigkeit des Gesellschafters zum Ausdruck.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150019.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009