RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0019

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/30 86/13/0046 3

Stammrechtssatz

Gem § 23 Z 2 EStG gehören Vergütungen, die die Gesellschafter einer Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen haben, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sind die Worte im Dienste der Gesellschaft nicht im Sinne einer Dienstnehmerleistung zu verstehen, sondern bringen lediglich das wirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Tätigkeit des Gesellschafters zum Ausdruck.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150019.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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