Entscheidungen zu § 23 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

1.655 Dokumente

Entscheidungen 1.201-1.230 von 1.655

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes maßgebend. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Gebrauchswert vermag einem Objekt die Eigenschaft eines Kunstwerkes nicht zu nehmen (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 94/15/0090

Im Beschwerdefall steht allein in Streit, ob die vom Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehegattin ausgeübte Tätigkeit als Zauberkünstler (und Bühnentaschendieb) eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 lit. a EStG 1988 darstellt. Hinsichtlich des Inhaltes der Tätigkeit verweist die Beschwerde auf eine im angefochtenen Bescheid wie folgt wiedergegebene Darbietung des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde: "... demonstrierte der Bw. an der Person des Vorsitzenden,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 94/15/0090

Im Beschwerdefall steht allein in Streit, ob die vom Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehegattin ausgeübte Tätigkeit als Zauberkünstler (und Bühnentaschendieb) eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 lit. a EStG 1988 darstellt. Hinsichtlich des Inhaltes der Tätigkeit verweist die Beschwerde auf eine im angefochtenen Bescheid wie folgt wiedergegebene Darbietung des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde: "... demonstrierte der Bw. an der Person des Vorsitzenden,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz In Artisten, Varietekünstlern und Zauberkünstlern können grundsätzlich Gewerbetreibende gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4 Stammrechtssatz Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kuns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz In Artisten, Varietekünstlern und Zauberkünstlern können grundsätzlich Gewerbetreibende gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4 Stammrechtssatz Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kuns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/21 94/14/0026

Der Beschwerdeführer ist ausgebildeter Schilehrer und betreibt eine von ihm geleitete Schischule. Die belangte Behörde hat in den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden die vom Beschwerdeführer mit Berufungen bekämpfte Ansicht des Finanzamtes bestätigt, daß die Einkünfte aus der genannten Tätigkeit solche aus Gewerbebetrieb seien und nicht solche aus selbständiger Arbeit, wie der Beschwerdeführer meint. Sie nahm daher in Übereinstimmung mit dem Finanzamt (zu 1.) Gewerbesteuerpflicht an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1994

RS Vwgh 1994/6/21 94/14/0026

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/14/0027
Rechtssatz: Der Freiberufler darf sich fachlich ausgebildeter Arbeitskräfte bedienen (darf also seine Arbeitskraft grundsätzlich "vervielfachen"), er muß aber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 91/13/0244

Der Beschwerdeführer ist Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der B. Vertriebsgesellschaft m. b.H. & Co KG, deren Geschäftsgegenstand der Vertrieb von Fertigteilhäusern ist. Neben den aus dieser Mitunternehmerschaft bezogenen Einkünften aus Gewerbebetrieb erklärte der Beschwerdeführer in den Streitjahren auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit für vereinnahmte Lizenzgebühren aus der Verwertung von Patenten. Nur über die Gewerbesteuerpflicht des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 91/13/0244

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0201 2 Stammrechtssatz Stehen mehrere Tätigkeiten zueinander in einem inneren Zusammenhang, so ist davon auszugehen, daß sie eine einheitliche Betätigung bilden, die das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes zur Folge hat. Im Falle einer solche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/17 91/14/0040

Die B GmbH wurde gemäß Art. III § 10 GmbHG-Novelle 1980, BGBl. 1980/320, in sinngemäßer Anwendung der §§ 2 ff Umwandlungsgesetz, BGBl. 1954/187, zum 31. Dezember 1985 auf den Beschwerdeführer als Alleingesellschafter umgewandelt. Die Handelsregistereintragung der Umwandlung im Sinn des § 5 Abs. 1 Umwandlungsgesetz erfolgte am 16. März 1987. Die B GmbH hatte das Optiker- und Handelsgewerbe betrieben. Mit Eingabe vom 1. August 1984 teilte sie dem Finanzamt mit, sie habe mit Ende Jun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/17 91/14/0193

Der Beschwerdeführer reichte beim Finanzamt für das Jahr 1985 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie eine Erklärung über die Abgabe von alkoholischen Getränken ein, in welchen Bemessungsgrundlagen und Abgaben für das von ihm (nach einem Fragebogen anläßlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes) ab 1. Oktober 1985 betriebene Club-Cafe "Villa Erotica" ausgewiesen waren. In der ebenfalls vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung wurde darauf hingewiesen, daß keine Aufzeichnu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1994

RS Vwgh 1994/3/17 91/14/0040

Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;GmbHGNov 1980 Art4;KStG 1966 §8;UmwG 1954;
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes wurde durch das GmbHÄG 1980 auch auf Gesellschaften erweitert, die kein Vollhandelsgewerbe betreiben. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der steuerlichen Vorschriften des Art IV GmbHÄG 1980 ist allerdings, daß im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1994

RS Vwgh 1994/3/17 91/14/0193

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Bei einer "gewinnträchtigen" Tätigkeit ist die subjektive Gewinnabsicht zu vermuten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, Textziffer 13 zu § 23 EStG 1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140193.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 90/13/0042

An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG, deren Unternehmensgegenstand die Führung eines Gastronomiebetriebes ist, waren laut Gesellschaftsvertrag vom 30. März 1983 die H-GmbH und S als Kommanditisten zu jeweils 49 % sowie die T-GmbH zu 2 % als (einzige) Komplementärin beteiligt. Nach unbestrittenem Beschwerdevorbringen waren an der H-GmbH Dipl. Ing. H und Dipl. Vw. W zu je 25 % beteiligt. In Punkt VI Z. 2 des Gesellschaftsvertrages war vorgesehen, daß sich Dipl. Ing. H und Dipl. V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 93/15/0163

An der Beschwerdeführerin sind seit dem Jahr 1990 8 physische Personen als stille Gesellschafter beteiligt, wobei die (jeweils gleichlautenden) Gesellschaftsverträge auszugsweise folgenden Wortlaut haben: "§ II Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sein Eintritt als atypisch stiller Gesellschafter erfolgt, gemäß den Gestimmungen des § VI b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 93/15/0163

An der Beschwerdeführerin sind seit dem Jahr 1990 8 physische Personen als stille Gesellschafter beteiligt, wobei die (jeweils gleichlautenden) Gesellschaftsverträge auszugsweise folgenden Wortlaut haben: "§ II Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sein Eintritt als atypisch stiller Gesellschafter erfolgt, gemäß den Gestimmungen des § VI b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0042

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;HGB §107;HGB §161 Abs2; Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/10, S 817 - 819;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Mitunternehmerstellung von Gesellschaftern einer OHG oder KG aus der Bestimmung des § 23 Z 2 EStG 1972 abgeleitet. Da das EStG als Beispiel für Mitunternehmer ausdrücklich die Gesellschafter ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0163

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die sogenannten atypischen (unechten) stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060). Ob eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0042

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/10, S 817 - 819; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0094 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Mitunternehmerschaft liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter am Betriebsvermögen, an den stillen Reserven und am Firmenwert beteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0042

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/10, S 817 - 819;
Rechtssatz: Eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH vermittelt keine Mitunternehmereigenschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972. Einem über eine GmbH mittelbar an einer KG Beteiligten fließen in dieser Eigenschaft keine Einkünfte gemäß § 23 Z 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

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