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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0061 E 6. Dezember 1983 VwSlg 5837 F/1983 RS 1Stammrechtssatz
Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne nach dem Gesetz anzrechnungsPFLICHTIG zu sein) bei ihm oder bei einem oder mehreren inländischen oder ausländischen früheren Arbeitgebern tatsächlich verbracht wurden. Als selbstständig Erwerbstätiger zurückgelegte Zeiten können Ansprüche oder Anwartschaften auf Abfertigungen niemals erzeugen und kommen daher als "Beschäftigungszeiten" unter dem auch § 14 Abs 1 EStG 1972 allein zugrundeliegenden Aspekt des Rechtsinstitutes der "Abfertigung" nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150019.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009