RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0019

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645;
EStG 1972 §23 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0061 E 6. Dezember 1983 VwSlg 5837 F/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne nach dem Gesetz anzrechnungsPFLICHTIG zu sein) bei ihm oder bei einem oder mehreren inländischen oder ausländischen früheren Arbeitgebern tatsächlich verbracht wurden. Als selbstständig Erwerbstätiger zurückgelegte Zeiten können Ansprüche oder Anwartschaften auf Abfertigungen niemals erzeugen und kommen daher als "Beschäftigungszeiten" unter dem auch § 14 Abs 1 EStG 1972 allein zugrundeliegenden Aspekt des Rechtsinstitutes der "Abfertigung" nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150019.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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