RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0240

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bei bloß vorübergehender doppelter Haushaltsführung können die dadurch verursachten Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130240.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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