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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Die AfA sieht eine auf die Nutzungsdauer vorzunehmende Aufteilung der NOMINELLEN Beträge des für die Anlagegüter gemachten Aufwandes vor. Verändern sich daher die fiktiven Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 im Laufe der Nutzungsdauer, etwa infolge Geldentwertung, Marktverknappung etc, findet dies in der vom Gesetzgeber gewählten Methode der AfA keine Berücksichtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X02Im RIS seit
20.11.2000