RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0151

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 188 BAO, wonach die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festzustellen sind, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, hindert nicht daran, die unterschiedlichen persönlichen Verhältnisse der Gesellschafter zu berücksichtigen (hier unterschiedliche AfA-Bemessungsgrundlage für die Miteigentümer eines Gebäudes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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