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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 188 BAO, wonach die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festzustellen sind, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, hindert nicht daran, die unterschiedlichen persönlichen Verhältnisse der Gesellschafter zu berücksichtigen (hier unterschiedliche AfA-Bemessungsgrundlage für die Miteigentümer eines Gebäudes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X05Im RIS seit
20.11.2000