RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0151

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Auch der Miteigentümer hat wie der Alleineigentümer eines Gebäudes seine tatsächlichen oder fiktiven Anschaffungskosten (den Einheitswert) im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes beizubehalten (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0217); eine Anpassung an einen laufend aktualisierten "wahren wirtschaftlichen Wert" findet nicht statt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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