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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Auch der Miteigentümer hat wie der Alleineigentümer eines Gebäudes seine tatsächlichen oder fiktiven Anschaffungskosten (den Einheitswert) im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes beizubehalten (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0217); eine Anpassung an einen laufend aktualisierten "wahren wirtschaftlichen Wert" findet nicht statt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X03Im RIS seit
20.11.2000