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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §26 Abs3 lita;Rechtssatz
Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (hier: Fahrtkosten einer Hauskrankenpflegerin), die die Dienstnehmerin vereinbarungsgemäß und ohne dafür gesondert Auslagenersatz beanspruchen zu können, aus eigenem zu tragen hat, erweisen sich als Werbungskosten im Sinne der Definition des § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 und sind als solche (soweit sie nicht unter die in § 49 Abs 3 ASVG taxativ aufgezählten Ausnahmen vom Entgeltbegriff fallen) beim Arbeitsentgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG nicht in Abzug zu bringen (Hinweis E 23.2.1993, 92/08/0254)
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080091.X02Im RIS seit
18.10.2001