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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0044 95/14/0045Rechtssatz
Sind sowohl Messen und Ausstellungen als auch die Lektüre der entsprechenden Literatur nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Interesse, ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79, E 16.7.1996, 92/14/0133; hier Geltendmachung der Aufwendungen für den Besuch der genannten Veranstaltungen und für die erwähnte Literatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140195.X03Im RIS seit
03.04.2001