RS Vwgh 1998/12/17 97/15/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Sowohl im Bereich der betrieblichen Einkünfte als auch im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte sind Fahrten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten