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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Sowohl im Bereich der betrieblichen Einkünfte als auch im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte sind Fahrten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X01Im RIS seit
20.11.2000