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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 389;Rechtssatz
Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begünstigten Zweck zu erfüllen. Zur Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 genügt also zunächst die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten. Für die Zuerkennung der Steuerfreiheit ist die Absicht des Erwerbers in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem, wenn nicht ein Befreiungsgrund vorliegt, die Steuerschuld entstünde, dh also im Zeitpunkt des Erwerbsvorganges.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160024.X04Im RIS seit
23.02.1989