RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0024

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 389;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begünstigten Zweck zu erfüllen. Zur Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 genügt also zunächst die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten. Für die Zuerkennung der Steuerfreiheit ist die Absicht des Erwerbers in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem, wenn nicht ein Befreiungsgrund vorliegt, die Steuerschuld entstünde, dh also im Zeitpunkt des Erwerbsvorganges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160024.X04

Im RIS seit

23.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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