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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;Rechtssatz
Der Beginn und die Fortsetzung des gemeinsamen Wohnens der Lebensgefährtin und des ALLEINEIGENTÜMERS SEINES EIGENHEIMES GEBLIEBENEN Lebensgefährten in seinem Eigenheim kann nicht als Aufgabe des nach § 4 Abs 1 Z 1 lit c (oder § 4 Abs 1 Z 2 lit b) GrEStG begünstigten Zweckes gem § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160090.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.04.2013