RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0090

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;

Rechtssatz

Der Beginn und die Fortsetzung des gemeinsamen Wohnens der Lebensgefährtin und des ALLEINEIGENTÜMERS SEINES EIGENHEIMES GEBLIEBENEN Lebensgefährten in seinem Eigenheim kann nicht als Aufgabe des nach § 4 Abs 1 Z 1 lit c (oder § 4 Abs 1 Z 2 lit b) GrEStG begünstigten Zweckes gem § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160090.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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