Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23.04.2007, Zl SG-129-2006, wurde gegen Frau E.G., Kitzbühel, wegen Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 5 Abs 1 und § 1 Abs 4 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 3.000,00, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage, verhängt. Der von der Beschuldigten zu leistende Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wurde gemäß § 64 VStG mit 10 Prozent der Geldstrafe, sohin Euro 300,00, bestimmt. Die gegen diesen Strafbesche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 6.11.2001, Zl. S 142458-Fd/01 wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 1 Abs 3 FSG eine mittlerweile rechtskräftige Geldstrafe von 1.453,46,-- Euro (4 Wochen Ersatzarrest) verhängt und ihm ein Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens von 145,34,-- Euro auferlegt. Mit Berufungsbescheid vom 31.8.2004 hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien dieses Straferkenntnis best... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat zwar nunmehr im Berufungsverfahren bekannt gegeben, wie hoch die von ihm beantragte Berufsunfähigkeitspension ausfallen wird und wann er mit einer Entscheidung über seinen Pensionsantrag rechnet, es ist für die Behörde aber, zumal bloß ein Pensionsantrag und nicht eine Pensionszusage mit Rechtsanspruch vorliegt, noch immer nicht erkennbar, ob bzw. ab wann beim Berufungswerber tatsächlich vom Eintritt der Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Die vom... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28.1.2005, Zl. MA 67-RV 405041/4/1 hat der Magistrat der Stadt Wien die Vollstreckung der über den Berufungswerber mit einer zur selben Geschäftszahl erlassenen Strafverfügung verhängten Geldstrafe von 128,-- Euro wegen Übertretung des § 103 Abs 2 KFG verfügt. Der dagegen erhobenen Berufung an den Landeshauptmann wurde keine Folge gegeben und die Vollstreckungsverfügung mit Berufungsbescheid vom 17.5.2005 bestätigt. Zumal der bereits im Jahr 2004, nämlich am 19.7.2004 erho... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde darf eine beantragte Teilzahlung nur in einer solchen Höhe und Dauer bewilligen, dass unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers sichergestellt werden kann, dass die ausständigen Geldstrafen noch vor Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist bezahlt werden können. mehr lesen...
Über Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) wurden von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See mit Strafverfügung vom 27.07.2005, Zl. 300-7178-2005, eine Geldstrafe von 50 Euro, mit Strafverfügung vom 04.08.2005, Zl. 300-7624-2005, eine Geldstrafe von 60 Euro sowie mit Strafverfügung vom 04.08.2005, Zl. 300-7625-2005, eine weitere Geldstrafe von 60 Euro verhängt. Sämtliche Strafverfügungen erwuchsen in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 22.09.2005 ersuchte der Berufungswerber um Bewilligung... mehr lesen...
Begründung: Mit Strafverfügung vom 22.12.2003, Zahl 30206/369-27780-2003, hat die Bezirkshauptmannschaft Hallein über den Beschuldigten wegen zwei näher vorgeworfener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung Geldstrafen von insgesamt ? 399 verhängt. Diese Strafverfügung ist nach Aktenlage in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 01.07. 2004 teilte der Beschuldigte der Bezirkshauptmannschaft Hallein mit, dass er zurzeit Arbeitslosengeld beziehe und nur einen monatlichen Teilzahlungsbetr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestrafte hat einen Rechtsanspruch auf angemessenen Aufschub oder Teilzahlung, wenn ihm die unverzügliche Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Dabei hat die Behörde allerdings zu berücksichtigen, dass, wenn eine Ratenzahlung bewilligt wird, der Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist (§ 31 Abs 3 zweiter Satz VStG) nicht gehemmt wird (VwGH 22.01.2003, 2002/04/0185). Nach Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist ausstehende Raten könnten daher nicht me... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 29.10.2003, Zl. 3-****-03, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in Höhe von ? 218,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt, da er am 26.7.2003, um 19,00 Uhr, B****** B***** die Begehung einer Verwaltungsübertretung, nämlich das Lenken eines Pkw ohne die entsprechende Lenkberechtigung der Klasse B vorsätzlich erleichtert hat, indem er dieser seinen Pkw VW Polo, Kennzeichen **-***AM, zum Lenken in H********, F********* 265... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Gewährung eines Zahlungsaufschubes oder der Teilzahlung, wenn die Annahme zu Recht besteht, dass die verhängte Geldstrafe uneinbringlich ist. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BPD Wien vom 2.6.2004, S 673/S/04, wurden über die Berufungswerberin wegen Übertretungen des Wiener Landessicherheitsgesetzes und des Sicherheitspolizeigesetzes insgesamt drei Geldstrafen in Höhe von jeweils 30 Euro verhängt. Das Straferkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. Nach Zustellung des Straferkenntnisses hat die nunmehrige Berufungswerberin um Bewilligung der ratenweisen Entrichtung des Strafbetrages und der Strafkosten im Gesamtbetrag von 99 Euro in monatl... mehr lesen...
Rechtssatz: Die äußerst bedrängte Lage des Antragstellers als Asylwerber und sein unsicherer Aufenthaltsstatus erzwingen im Interesse der Sicherung der Vollstreckbarkeit der über ihn verhängten Geldstrafe die Vorschreibung eines beim ersten (Raten-)Zahlungsverzug eintretenden Terminverlusts, wäre doch (erst) dann die Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit Grund anzunehmen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Asylwerber die üblicherweise anfallenden Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Heizung, etc.) nicht selbst zu bestreiten hat, kann trotz der geringen Höhe eines ihm zur Bestreitung seiner höchstpersönlichen Bedürfnisse gewährten Taschengeldes bei äußerster Sparsamkeit in der Lage sein, eine nicht allzu hohe Verwaltungsstrafe in kleinen monatlichen Raten zu leisten. mehr lesen...
Rechtssatz: Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Terminverlusts in einem die Teilzahlung (Ratenzahlung) einer Geldstrafe bewilligenden Bescheid ergibt sich ganz allgemein aus dem auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendenden § 59 AVG, handelt es sich dabei doch um eine auflösende Bedingung nicht für die erstmalige Festsetzung der obligatorische Leistungs-, sondern bloß für die über Antrag erfolgende Umwandlung der gesetzlichen in eine angemessene (Raten-)Zahlungsfrist (zur Unzulässigkei... mehr lesen...
Rechtssatz: Wirtschaftliche
Gründe: für die Bewilligung der Entrichtung einer Geldstrafe in Teilbeträgen sind dann anzunehmen, wenn dadurch vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten des Bestraften vermindert oder vermieden werden. Stehen dem Berufungswerber aufgrund eines Autounfalles größere Ausgaben bevor, die eine Verbesserung seiner finanziellen Situation in absehbarer Zeit nicht erwarten lassen, so befindet sich der Berufungswerber nicht nur in vorübergehend finanziellen Schwierigkeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Soferne die Voraussetzungen des § 54 b Abs 2 VStG (Uneinbringlichkeit der Geldstrafe) gegeben sind, ist für eine Anwendung des Abs 3 (Aufschub oder Teilzahlung) kein Raum. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw für den Fall, dass die Uneinbringlichkeit mit Grund anzunehmen ist, ist einem Antrag auf Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung nicht stattzugeben. Hat der Berufungswerber seinen Antrag auf Ratenzahlung im Berufungsvorbringen damit begründet, dass er derzeit in e... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber im Berufungsverfahren glaubhaft dargelegt, dass er einer geregelten Beschäftigung, nämlich einer Tätigkeit als ungelernter Arbeiter mit einem Stundenlohn von Euro 6,40 nachgeht, so ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber seiner Ratenverpflichtung nachkommen wird und ist daher dem Antrag gemäß § 54b Abs 3 VStG (angemessener Zahlungsaufschub oder Teilzahlung) stattzugeben. Schlagworte Ratenzahlung, Antrag auf Ratenzahlung, Glaubhaftmachung de... mehr lesen...
Rechtssatz: Soziale Aspekte treten gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollstreckung einer Verwaltungsstrafe zurück. Schlagworte Unrechtsfolgen mehr lesen...
Rechtssatz: Die festgelegte Teilzahlungsrate von ATS 1.500,-- monatlich ist angemessen, wenn der Berufungswerber weder im Antrag noch in der Berufung die Höhe der anderen Verbindlichkeiten und die Höhe seines Einkommens ziffernmäßig angibt. Schlagworte Teilzahlung, Teilzahlungsrate, Teilbetrag, Raten, Ratenzahlung, Geldstrafe, Verbindlichkeiten, Einkommen, Einkommenshöhe mehr lesen...
Rechtssatz: § 54b Abs 3 VStG normiert, dass einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, die Behörde auf Antrag einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen hat. Aus den Worten ?unverzügliche Zahlung? ist zu entnehmen, dass es sich nur um ?vorübergehende? Zahlungsschwierigkeiten handeln kann. Hinsichtlich des Zeitraumes der Zahlungsmöglichkeit enthält § 54 Abs 3 VStG nichts, sodass diesbezüglich unter Bedachtnahme auf die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 51a Abs.1 VStG hat der Unabhängige Verwaltungssenat die Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers zu beschließen, wenn einerseits der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts selbst zu tragen, und wenn und soweit dies andererseits im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, v.a. im Interesse einer zweckentsprec... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Berufungswerber wurde mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wegen Übertretungen nach § 19 Abs 7 iVm § 19 Abs 4 StVO, § 1 Abs 3 Führerscheingesetz, § 102 Abs 1 iVm § 14 Abs 3 KFG sowie § 102 Abs 1 iVm § 19 Abs 1 KFG mit Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 8.100,-- bestraft und wurde ihm ein Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens in der Höhe von S 810,-- auferlegt. Mit Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber selbst hat im erstinstanzlichen Verfahren vorgebracht, er sei derzeit ohne Beschäftigung, habe die Mittelschule abgebrochen und eine Lehrstelle aufgegeben, besitze weder bewegliches noch unbewegliches Vermögen, sodass er bei Nichtgewährung der Stundung keine andere Möglichkeit hätte, als die Freiheitsstrafe anzutreten. Schon auf Grund dieses Vorbringens kann der erstinstanzlichen Behörde daher nicht entgegengetreten werden, wenn sie zu dem Ergebnis gelangte,... mehr lesen...
Rechtssatz: Berufung gegen die Strafhöhe: Pflicht zur Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kann bei einer von monatlichen Zuwendungen ihrer Eltern lebenden Studentin nicht zur Straflosigkeit führen. Verhängung einer im untersten Zehntel der Strafdrohung angesiedelten Geldstrafe angemessen. Daß eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25% eine erhebliche Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die verordnete Geschwindigkeitsbeschrä... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 18.1.1990, 89/16/0115; VwGH v. 27.3.1990, 89/04/0226; VwSen-100081 vom 22.8.1991 Rechtssatz: Strafbarkeit des Fahrens mit einer ausländischen Lenkerberechtigung, wenn seit der Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet mehr als 1 Jahr vergangen ist, auch dann, wenn vor der Betretung eine österreichische Lenkerberechtigung zwar beantragt, aber bisher noch nicht erteilt wurde. Der Beschwerdeführer hat unbestritten seit dem 2. Oktober 1989 seinen ordentlichen Woh... mehr lesen...