Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoch... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStGVVG §4 Abs1
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehreren Personen verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann, an diese Person auch ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erteilt werden kann, nicht feststellbar. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die bei d... mehr lesen...