Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/10/21 92/02/0192 4 Stammrechtssatz Selbst das rechtswidrige Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung muß nicht in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen, maßgeblich ist die - in der Beschwerde darzustellende - Rele... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 8. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 7. Jänner 1993 um 08.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien unterlassen, als Hauseigentümer für die Säuberung des Gehsteiges von Schnee und (für) Bestreuung zu sorgen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h in Verbindung mit § 93 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 4 Stammrechtssatz Selbst das rechtswidrige Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung muß nicht in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen, maßgeblich ist die - in der Beschwerde darzustellende - Rele... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 4 Stammrechtssatz Selbst das rechtswidrige Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung muß nicht in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen, maßgeblich ist die - in der Beschwerde darzustellende - Rele... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 17. August 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "X-BetriebsgesmbH" es zu verantworten zu haben, daß durch diese Gesellschaft mit dem Sitz in I, S-Straße 14, in der Zeit vom 1. April 1991 bis zum 2. Dezember 1991 in I, S-Straße 14, das nach § 130 Z. IV GewO 1973 konzessionierte Gewerbe in der Betriebsart "Cafe-Restaurant" durch die Vera... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als gewerberechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der F-GmbH. & Co.KG zu verantworten zu haben, daß am 16. November 1991 um 5.30 Uhr und am 30. November 1991 um 5.45 Uhr der Gaststättenbetrieb in L, P-Straße 43, noch offen gehalten worden sei, obwohl die Sperrstunde für das Lokal mit 4 Uhr festgelegt sei. Er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als gewerberechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der F-Ges.m.b.H. & Co.KG zu verantworten zu haben, daß am 26. Oktober 1991 um 6.50 Uhr der Gaststättenbetrieb "X" in der Betriebsart einer Bar in L, H-Gasse 10, entgegen den Bestimmungen des § 198 Abs. 2 Gewerbeordnung 1973 insofern noch offengehalten worden se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040164.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040166.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040206.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. April 1991, zugestellt am 19. April 1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 12. April 1991 um 14.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 4 Stammrechtssatz Selbst das rechtswidrige Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung muß nicht in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen, maßgeblich ist die - in der Beschwerde darzustellende - Rele... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1992 gegen 15.40 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, 1. sofort anzuhalten und 2. durch Vorweisen der Kfz-Papiere an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen zu 1. nach § 4 Abs. 1 lit. a und zu 2. nach § 4 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/30 91/03/0293 1 Stammrechtssatz Daß ein rechtswidriges Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen muß, ist dem Ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen die am 9. September 1992 um 24.00 Uhr vorläufige Abnahme des Führerscheines des Beschwerdeführers erhobene Beschwerde gemäß § 76 Abs. 1 KFG 1967 und § 67c Abs. 3 AVG abgewiesen. Dem Beschwerdeführer wurde gemäß § 79a AVG ein Kostenersatz in der Höhe von S 2.023,-- "zu Handen der Bundespolizeidirektion Wien" auferlegt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhalte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die unabhängigen Verwaltungssenate sind ua gerade aus dem Grund eingerichtet worden, um eine Tatsacheninstanz zu schaffen, die grundsätzlich nach durchgeführter mündlicher Verhandlung entscheidet. Der Umstand, daß die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde f... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 26. März 1991 (jeweils) geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, 1) in der Zeit zwischen 1,47 und 1,52 Uhr an einem bestimmten Ort in Gries a.Br., obwohl offenbar war, daß er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws um 1,45 Uhr an einem bestimmten Ort in Gries a.Br. in einem durch Alkohol beeinträchtigten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51c;VStG §51e;VStG §51i;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0018
Rechtssatz: Ein Zuständigkeitsproblem wäre dann gegeben, wenn etwa eine gemeinsame Beratung oder Beschlußfassung einer Sache der Kammer und einer Sache des Einzelmitgliede... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage (Hotel) in W, B-Gasse 4, B) am 31. Juli 1991 in W, B-Gasse 4, insofern mit rechtskräftigen Bescheiden vorgeschriebene Auflagen nicht eingehalten, als 2. entgegen Pkt. 5 des Bescheides vom 20.12.1982, MBA 6/7-Ba 31096/1/82, das Einfahrtstor zur Betriebsanlage nicht als Notausgang gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VStG §51f;VStG §51h Abs1;
Rechtssatz: Fortführung und Abschluß der Verhandlung in Abwesenheit der ordnungsgemäß geladenen Partei ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sich die Partei und deren Vertreter aus der Verhandlung entfernt haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040168.X05 Im RIS s... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer (unter anderem) mehrerer Übertretungen der StVO und einer Übertretung des KFG schuldig erkannt und hiefür bestraft. Gegen diese Bescheide richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof - soweit die Beschwerde Übertretungen des EGVG betrifft, wird sie zu den hg. Zlen. 92/10/0150, 0152, behandelt - erwogen hat: Der Beschwerdeführer rügt im wesentlichen, daß die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/10/0234 E 16. Dezember 1992 Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/10/0150 E 22. Februar 1993 92/10/0151 E 22. Februar 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 4 Stammrechtssatz Selbst das rec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 28. Dezember 1990 um 15.56 Uhr in Wien 10, Wachzimmer Patrubangasse 9 als Lenker eines Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkohol messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sein Fahrzeug am 28. Dezember 1990 um 15.40 Uhr in Wien 10, Kennergasse ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Selbst das rechtswidrige Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung muß nicht in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen, maßgeblich ist die - in der Beschwerde darzustellende - Relevanz iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0165)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/30 91/03/0293 1 Stammrechtssatz Daß ein rechtswidriges Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen muß, ist dem Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...