RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §9;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 2

Stammrechtssatz

Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190225.X02

Im RIS seit

28.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten