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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 2Stammrechtssatz
Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190225.X02Im RIS seit
28.10.1991Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017