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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KJBG 1987 §10;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH genügt - um von einem wirksamen Kontrollsystem zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sprechen zu können - nicht die Erteilung von Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X03Im RIS seit
30.09.1991