RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0247

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Veröffentlicht am 30.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §10;
KJBG 1987 §11;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Besch hat auf der Grundlage entsprechenden Tatsachenvorbringens darzutun, wie ein zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführtes Kontrollsystem konkret funktionieren soll (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X01

Im RIS seit

30.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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