Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PaßG 1969 §40 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1773/77 E 20. Dezember 1977 VwSlg 9467 A/1977 RS 1(Ungehorsamsdelikt)Stammrechtssatz
Das Tatbild der Übertretung nach § 40 Abs 2 PaßG ist dann erfüllt, wenn ein Fremder sich im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Paßersatzes zu sein.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190506.X01Im RIS seit
06.08.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2010