RS Vwgh 1992/4/27 90/19/0506

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Veröffentlicht am 27.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §40 Abs2;
VStG §44a Z1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1773/77 E 20. Dezember 1977 VwSlg 9467 A/1977 RS 1(Ungehorsamsdelikt)

Stammrechtssatz

Das Tatbild der Übertretung nach § 40 Abs 2 PaßG ist dann erfüllt, wenn ein Fremder sich im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Paßersatzes zu sein.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190506.X01

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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