Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, E, F und G für die Dauer von elf Monaten entzogen. Weiters wurde gemäß § 24 Abs. 3 FSG eine Nachschulung für alkoholauffällige Lenker angeordnet. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 31. Mai 1998 zwischen 23,10 Uhr und 23,45 Uhr einen Pkw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16;AVG §56;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Ein Aktenvermerk betreffend die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens stellt keinen Bescheid dar (Hinweis E 27.6.1980, 1641/77, VwSlg 10178 A/1980). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000110120.X01 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 21. November 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. November 1993 um 10.32 Uhr in Graz 17 auf der ÖBB-Eisenbahnkreuzung Wagner-Jauregg-Straße ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Fahrzeug gelenkt und habe trotz geschlossener Schrankenbäume und trotz rotem Lichtzeichen "vor dem Bahnübergang angehaltene PKW überholt" und die Eisenbahnkreuzung übersetzt. Er habe dadurch "§ 18 (3) Eisenbahnkreuzung" verletzt,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Wird von der belangten Behörde nicht behauptet, daß dem Organwalter, der den Aktenvermerk über die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens unterfertigte, die Approbationsbefugnis für die Erstbehörde zur Gänze gefehlt hätte, muß sich die Erstbehörde - ungeachtet des von der belangten Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §45 Abs1;VStG §45 Abs2;VStG §52;
Rechtssatz: Aus der Einstellung des Verfahrens erwächst die Rechtswirkung, daß von der Durchführung des Strafverfahrens nach einer erfolgten Einstellung in der Folge abgesehen werden muß, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß im Sinne des § 52 VStG innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 leg. cit. die Wiederaufnahme die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 1. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als Geschäftsführer, einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß Arbeitnehmer wie folgt beschäftigt worden seien: "1.) J. B. Tag Arbeitszeit Tagesarbeitszeit 26.06.1991 04.54 - 09.00 Uhr 09.15 - 12.00 Uhr ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs1;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Da nach der Zurückziehung der Anzeige dem Arbeitsinspektorat kein Berufungsrecht im Grunde des § 9 Abs 1 ArbIG zustand, genügte für die Einstellung des Verfahrens gemäß § 45 Abs 2 VStG ein Aktenvermerk. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110078.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien. Anläßlich einer Kontrolle einer Baustelle der XY-Ges.m.b.H. in Wien IX stellte das Landesarbeitsamt Wien (LAA) am 6. September 1991 fest, daß dort drei namentlich genannte ausländische Staatsbürger mit Abbrucharbeiten beschäftigt waren, für die die XY-Ges.m.b.H. keine Beschäftigungsbewilligungen hatte, und sie auch nicht über Arbeitserlaubnisse oder Befreiungsscheine verfügten. Die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28a;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §45 Abs2;VStG §52;
Rechtssatz: Hat die Strafbehörde erster Instanz die Einstellung eines Strafverfahrens nach dem AuslBG gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG durch Aktenvermerk gemäß § 45 Abs 2 VStG verfügt, in der Folge aber über Antra... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 27. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der NÖ Bauordnung 1976 mit einer Geld- und einer Ersatzarreststrafe bestraft. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung machte der Beschwerdeführer u.a. geltend, er sei mit Schreiben der Strafbehörde erster Instanz vom 13. November 1990 davon in Kenntnis gesetzt worden, daß das gegen ihn eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs2;VStG §45 Abs2;VStG §52;
Rechtssatz: Einem Schreiben, mit welchem einem Besch mitgeteilt wird, daß ein gegen ihn gelaufenes Strafverfahren eingestellt wurde, kommt Bescheidcharakter zu (Hinweis E 24.2.1977, 2625/76, VwSlg 9260 A/1977). Aus der Einstellung des Verfahrens erwächst die Rechtswirkung, daß von der Durchführung des Strafverfahrens... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführer sind vertretungsbefugte Gesellschafter der F G OHG. Mit den Bescheiden der erstinstanzlichen Behörde vom 7. Juli 1989 wurden die auf Grund von Anzeigen des Arbeitsinspektorates eingeleiteten Strafverfahren gegen die Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes eingestellt. Das Arbeitsinspektorat hatte sich gegen die beabsichtigte Einstellung ausgesprochen. 2. Mit den Bescheiden vom 19. Juli 1990 gab der Landeshauptmann von Wien (die b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §6 Abs3;AVG §56;VStG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0466
Rechtssatz: § 6 Abs 3 ArbIG beantwortet nicht die Frage, ob die Einstellung des Strafverfahrens in Form eines Aktenvermerkes oder in Bescheidform zu erfolgen hat. Die Form der Einstellung ist im § 45 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §6 Abs3;ArbIG 1974 §9 Abs1;AVG §56;VStG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0466
Rechtssatz: Im Hinblick auf das in § 9 Abs 1 ArbIG normierte Berufungsrecht des Arbeitsinspektorates ua in den Fällen des § 6 Abs 3 ArbIG ergibt sich die Notwendigkeit, die Einstellun... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 6. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Dezember 1988 um 18.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort gelenkt und sich hiebei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 über ihn eine Geldstrafe (Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 lita;VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 91/02/0001 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" gelangt nur dann zur Anwendung, wenn nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben. European Case Law Id... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Juli 1989 um 2.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; weiters wurden Untersuchungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 lita;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro reo" gelangt nur dann zur Anwendung, wenn nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/77 E 27. Juni 1980 Vwslg 10178 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Ein Aktenvermerk gem. § 45 Abs 2 des Arbeitsinspektorates ist kein Bescheid. Eine Berufung gegen eine im Sinne dieser Bestimmung mit einem Aktenvermerk verfügte Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/77 E 27. Juni 1980 Vwslg 10178 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Ein Aktenvermerk gem. § 45 Abs 2 des Arbeitsinspektorates ist kein Bescheid. Eine Berufung gegen eine im Sinne dieser Bestimmung mit einem Aktenvermerk verfügte Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §76 Abs1;StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §24 Abs3;StVO 1960 §89a Abs7;VStG §45 Abs1;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Einstellung eines wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretungen nach § 23 Abs 1 und § 24 Abs 3 lit b StVO eingeleiteten Strafverfahrens mit Aktenvermerk vermag für die Verwaltungsbehörde keine Bindungswirkung dahin zu erz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §21 Abs1;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Das Absehen von der Strafe mit Aktenvermerk entfaltet keine über das betreffende Verwaltungsstrafverfahren hinausgehende Bindung (z.B. in Ansehung des Schuldspruches). Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1;VStG §45 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Einem Beschuldigten erwächst aus dem Umstand der Einstellung eines anderen Strafverfahrens (hier: wegen eines ähnlich gelagerten Sachverhaltes) gegen ihn kein Rechtsanspruch darauf, nunmehr nicht bestraft zu werden. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/77 E 27. Juni 1980 Vwslg 10178 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Ein Aktenvermerk gem. § 45 Abs 2 des Arbeitsinspektorates ist kein Bescheid. Eine Berufung gegen eine im Sinne dieser Bestimmung mit einem Aktenvermerk verfügte Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §45 Abs2;VStG §56 Abs3;
Rechtssatz: Dem Privatankläger steht ein Recht auf Bescheiderlassung über die Einstellung zu. Dieses Recht ist jedoch nicht mittels Berufung (hier: gegen den Aktenvermerk über die Einstellung oder die telefonische Verständigung von dieser - beides sind keine Bescheide), sondern im Wege eines Antrages auf Bescheiderlassung geltend zu mache... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art117 Abs6;B-VG Art22;EGVG Art2 Z26;VStG §37;VStG §40 Abs2;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Auch Vertragsbedienstete einer Gemeinde sind befugt, im Rechtshilfeweg eine förmliche Zeugenvernehmung im Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985030057.X03 ... mehr lesen...