Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1974 §6 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0466Rechtssatz
§ 6 Abs 3 ArbIG beantwortet nicht die Frage, ob die Einstellung des Strafverfahrens in Form eines Aktenvermerkes oder in Bescheidform zu erfolgen hat. Die Form der Einstellung ist im § 45 Abs 2 erster Satz VStG geregelt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190465.X01Im RIS seit
03.04.2001